28.03.2023 - 8 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Helms-Ferlemann übergibt die Sitzungsleitung an Frau Oldenburg.

Gemäß § 24 der KV-MV hat Herr Helms-Ferlemann weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021.

    

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Nach der Abstimmung übergibt Frau Oldenburg die Sitzungsleitung wieder an den Bürgermeister.

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Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2023 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.    

      

 

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