09.03.2023 - 7 Antrag auf Einleitung eines B-Plan-Verfahren zu...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

AREAM stellt das Projekt vor. Für die Gemeinde würden ca. 350.000 Euro EEG-Leistungen sowie ein Anteil von 90 % der Gewerbesteuer fällig werden.

 

Ein Bürger hinterfragt, ob durch die Verschattung des Bodens es zur Übersäuerung kommt. Es wird entgegnet, dass max. 72 % der Fläche belegt werden und es nur zu einer Teilverschattung kommt.

 

Ein weiterer Bürger kritisiert den Verlust von wertvollem Ackerland. Weiterhin wird hinterfragt, was mit den Flächen nach der Laufzeit passiert. Hier wird eine Rückbauverpflichtung vertraglich aufgenommen. Ob die Flächen später als Grün- oder Ackerland gelten, möchte die AREAM in Erfahrung bringen.

 

Herr Reimann vertritt den Standpunkt, dass PV auf den Dächern sinnvoller wäre, als auf dem Acker.

 

Herr Frahm hinterfragt, ob es Stromspeicher geben wird, da im Sommer mehr produziert wird als im Winter. Zudem sind Windanlagen bodenschonender und flächensparender.

 

Herr Voß bittet um Erklärung des vertraglichen Konstruktes zwischen Gemeinde, Eigentümer und Betreiber. Dies wird erläutert.

 

Herr Springer schlägt vor, den Beschluss zu vertagen und sich hierzu Expertenrat aus dem Ministerium zu holen, wie hier am besten gehandelt werden kann.

 

Herr Gerber hinterfragt, wieso PV günstigeren Strom produzieren kann als Windenergie. PV ist in der Lage mehr kWh zu produzieren als Windanlagen.

 

Herr Baumann fragt, ob der Netzbetreiber bereits involviert wurde. Dies wird bejaht. 50 % des Stroms werden sicher bisher abgenommen.

 

Herr Broose bittet um Erläuterung des Anrainertarifs. Dieser kann straßengenau angeboten werden. Zudem würde die Gemeinde von 0,02 ct/kWh profitieren.

 

Es wird erläutert, dass 110 m bereits als im Außenbereich privilegiert gelten. Seit Januar 2023 wurde dieser Korridor auf 200 m erweitert. Jedoch wurde dies noch nicht angepasst im Landesentwicklungsplan. Daher wird sicherheitshalber ein B-Plan angestrebt, bis eine Bauvoranfrage beantwortet wurde. Zudem wurde hier die Maximalvariante vorgestellt, die angepasst werden kann.

 

Die Entscheidung wird einstimmig verschoben (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen).

 

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Sachverhalt:

Die Firma SWS Renergy beabsichtigt die Errichtung eines Solarparks entlang der Autobahn im Gemeindegebiet. 

Sofern die Eigentümer der Flächen den Plänen folgen, könnte ein Solarpark auf insgesamt 45 ha entstehen und folglich Strom für 11.250 Haushalte erzeugt werden. 

Die Gemeinde Upahl würde von gem. § 6 EEG an der Stromerzeugung mit 0,2 ct pro erzeugter Kilowattstunde beteiligt werden.

Auch die Bürger der Gemeinde würden durch einen Anrainertarif profitieren können. Zudem wäre es möglich, mit Hilfe eines "Solarbriefes" in die Anlage zu investieren. 


Es wurde eine Kostenübernahme hinsichtlich aller mit der Planung anfallenden Kosten zugesichert.

 

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Anlagen zur Vorlage