09.03.2023 - 9 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Scheiderer stellt die Aufgaben und Funktion der Schöffen vor.

 

Herr Baumann hinterfragt, wie oft diese gebraucht werden. Es wird erläutert, dass der Einsatz ca. alle 2 – 3 Monate erfolgt und hierfür auch eine Entschädigung gezahlt wird. Sofern kein Freiwilliger gefunden wird, wird jemand zufällig aus dem Melderegister gezogen.

 

Herr Reimann erklärt, dass er es nicht als seine Aufgabe ansieht, potenzielle Schöffen auf Geeignetheit zu prüfen.

 

Die Beschlussfassung wird auf die nächste Gemeindevertretersitzung verschoben, falls sich noch jemand findet.

 

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Sachverhalt:

Im Jahr 2023 steht wieder die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar an. Grundlage hierfür ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Diese soll von 2/3 der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt werden, mindestens jedoch von der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.

Für die Vorschlagsliste für den Bereich des Amtsgerichtsbezirks Wismar sind von der Gemeinde Upahl 2 Vorschläge zu unterbreiten, wovon 1 Vorschlag vorliegt.

 

Die Vorschlagsliste mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, für das Schöffenamt zu kandidieren, entnehmen Sie bitte der Anlage.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1011644&selfaction=print