21.02.2023 - 5 Beschluss über den Antrag auf Fördermittel des ...

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Wortprotokoll

Herr Helms-Ferlemann erläutert den Sachverhalt zum Beschluss und erläutert, dass das Löschfahrzeug im Rahmen der Landesbeschaffung deutlich günstiger wird.

Herr Fenner bestätigt, dass die Gemeinde so oder so in den nächsten zwei Jahren ein neues Fahrzeug benötigt, da das Dienstälteste aufgrund des hohen Reparaturaufwands demnächst stillgelegt werden muss.

Frau Bahlcke ist besorgt, dass die Gemeinde sich hier zu einer Abnahme des Fahrzeugs verpflichten muss, obwohl keine Aussicht auf Bewilligung der Fördermittel besteht.

Herr Helms-Ferlemann und Herr Fenner stimmen dem zu. Aber auch bei einer eigenständigen Beschaffung kann nicht mit Zusagen gerechnet werden und die Beschaffung würde sich mindestens noch vier bis fünf Jahre hinziehen.

Frau Stoffregen ergänzt hierzu, dass der Landkreis bei einer landesweiten Beschaffung in der Regel schnell die Fördermittel bewilligt. Allerdings sind die Sonderbedarfszuweisungen des Landes derzeit ausgeschöpft, so dass frühestens ab dem Jahr 2024 mit einer Zusage zu rechnen ist. Da jedoch der Zeitpunkt der Anschaffung nicht beeinflusst werden kann, ist ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen.

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, mit der Auflage, die Mittel in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen, dem Beschluss zuzustimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt sich an der Landesbeschaffung für ein TFL3000 zu beteiligen. Sie verpflichtet sich damit verbindlich zur Abnahme des Fahrzeuges und zur Erbringung des Eigenanteils.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

  • davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 30.11.2021 wurde ein Antrag auf Fördermittel laut der Fördermittelrichtlinie des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs 3000 (TLF 3000) gestellt.

Mit Schreiben vom 21.11.2022 teilt das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) mit, dass die Gemeinde nicht berücksichtigt werden kann.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich an der zentralen Ausschreibung zu beteiligen. Der Vorteil hierbei wäre, dass bei einer Sammelausschreibung dieses Umfangs deutlich bessere Anschaffungspreise zu erwarten sind.

Ein erneuter Fördermittelantrag ist zu stellen. Es ist nach Förderrichtlinie des Landkreises mit Fördermitteln des Landkreises und des Landes von jeweils 80.000 Euro zu rechnen.

Bei einer geschätzten Auftragssumme von 315.000 Euro entspräche das einem Eigenanteil von 155.000 Euro.