31.01.2023 - 5 Gewährung einer Ausfallbürgschaft zugunsten der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prahler informiert darüber, dass nach Beratung im Finanzausschuss die Beschlussvorlage in Bezug auf eine Befristung geändert werden soll. Die Ausfallbürgschaft soll bis 31.01.2024 befristet werden, eine unbefristete Bürgschaft sollte nicht in Aussicht gestellt werden. Er spricht hierüber bis zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung noch einmal mit den Stadtwerken.

 

Herr Schiffner ist mit der Beschlussvorlage einverstanden, merkt aber an, dass sie nicht präzise genug formuliert ist. An verschiedenen Stellen ist von Kontokorrentrahmen die Rede, an anderen von Darlehen. Diese unterscheiden sich gerade in der späteren Inanspruchnahme. Außerdem entbindet die Befristung einer Bürgschaft nicht von einer unbefristeten Leistung.

Des Weiteren wird von einer Modifizierung gesprochen, die nicht zu finden ist. Eine Modifizierung würde bedeuten, dass der Ausfallgrund genau definiert ist. Hier wird nur gesagt, dass die Inanspruchnahme an die Forderung gebunden ist, was sie aber immer ist.

Herr Schiffner erbittet außerdem noch die Klärung der Frage, wie es bei Inanspruchnahme zu einer Tilgung der Schuld kommen kann. Diese Punkte sollen bis zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung präzisiert werden.

 

Herr Prahler sichert dies zu.

 

Herr Grote spricht sich gegen eine solche Bürgschaft aus, da die Stadtwerke im Herbst noch wegen ihrer Preise gelobt wurden und mittlerweile teurer sind als das Umland. Aus seiner Sicht sind die Stadtwerke eine selbständige Firma, andere Firmen werden dahingehend auch nicht unterstützt.

 

Herr Schiffner berichtet in seiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke über deutlich gestiegene Beschaffungskosten und Sicherheiten, die die finanzierenden Banken verlangen. Er findet der Preis ist moderat, wenn auch gleich gestiegen. Da die Stadtwerke eine Tochterfirma der Stadt sind und gerade bei erneuerbaren Energien gut aufgestellt sind, ist die Ausfallbürgschaft wichtig und es ist auch kaufmännisch sinnvoll dort Unterstützung zu leisten.

 

Herr Krohn fügt hinzu, dass die Stadtwerke ein Unternehmen der Stadt sind und die Schulden am Ende sowieso bei der Stadt landen würden.

 

Herr Grote erwidert eine Bürgschaft habe nichts mit alternativen Energien zu tun. Anderen anbietenden Firmen kommt die Stadt auch nicht entgegen. Jede Firma muss für sich selbst geradestehen.

 

Frau Münter schließt sich Herrn Schiffner an und spricht sich auch für eine Unterstützung der Stadtwerke aus.

 

Herr Prahler lässt zunächst über den Ergänzungsantrag zur Aufnahme der Befristung bis zum 31.01.2024 entscheiden.

 

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Beschluss:

 Die Stadtvertretung beschließt die Gewährung einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH, Grüner Weg 26 in 23936 Grevesmühlen bis zu einer Höhe von 3.500.000 Euro zweckgebunden für zur Absicherung von Kontokorrentdarlehen. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer Genehmigung durch die untere Rechtsaufsichtbehörde.

 

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Abstimmungsergebnis zum Ergänzungsantrag:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Durch das anhaltende Kriegsgeschehen in der Ukraine und damit verbunden dauerhaft geringe Liefermengen aus Russland bestehen signifikante abstrakte Gefahren, deren Auswirkungen die Versorgung, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Stadtwerke im weiteren Verlauf stark beeinträchtigen können. Seit Reduktion der russischen Gaslieferungen ist die Versorgungslage angespannt. Vor diesem Hintergrund hat Bundeswirtschaftsminister Habeck am 23. Juni 2022 die Alarmstufe ausgerufen.

Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment stabil. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet.

Sorgen bereiten aktuell vor allem die rückläufigen Handelsvolumina im außerbörslichen Energieterminhandel. Ohne einen liquiden Terminhandel sind eine Marktbewertung und die auf Preissicherung ausgerichteten Beschaffungsstrategien erschwert. Die Probleme können sich mit dem Jahreswechsel verschärfen, wenn zahlreiche Energielieferverträge von Gewerbekunden auslaufen. Auch drohende Forderungsausfälle können die aktuelle Liquiditätslage der Stadtwerke gefährden.

Die mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur Begrenzung der Energiepreise werden zwar insgesamt stabilisierend wirken, allerdings nicht und schon gar nicht vollständig die ursächlichen Probleme abstellen.

Die Entwicklung der Energiemarktsituation für 2023 ist schwer voraussehbar. Für den Fall, dass es zu Liquiditätsengpässen kommt, haben die Stadtwerke vorbeugend ihre Kontokorrentrahmen bei den Banken erhöht. Weitere Kreditzusagen sind nur im Rahmen einer Ausfallbürgschaft von der Stadt und durch den Verzicht auf Ausschüttungen möglich.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat zugestimmt, vorsorglich eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 3,5 Mio. Euro bei der Stadt Grevesmühlen als kommunale Gesellschafterin anzufordern.

 

Nach § 57 Absatz (1)  der Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde Bürgschaften nur übernehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Nach Absatz (3) bedarf dieses Rechtsgeschäft der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

Eine Bürgschaft ist ein zivilrechtliches Rechtsgeschäft nach den §§ 765 ff BGB. Mit einer Bürgschaft soll für die Verbindlichkeit eines anderen Unternehmens gegenüber einem Ditten (hier: Kontokorrentdarlehen bei einer Bank) eingestanden werden. Ausfallbürgschaft bedeutet, dass der Bürge nur für den Ausfall des Gläubigers haftet, der Bürge kann also nur in Anspruch genommen werden, wenn der Gläubiger die Fruchtlosigkeit der Vollstreckung in das gesamte Vermögen nachweist. Durch die modifizierte Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nach Ablauf der Karenzzeit nur für den tatsächlich ausgefallenen Betrag, also den Schaden des Gläubigers. 

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Anlagen zur Vorlage