23.01.2023 - 5 Gewährung einer Ausfallbürgschaft zugunsten der...

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Wortprotokoll

Auf Wunsch des Finanzausschusses erläutert Herr Prahler nochmals detailliert die Beschlussvorlage und die Hintergründe für diese Ausfallbürgschaft.

 

Herr Pagels erfragt, wodurch die Finanzierung in solch einem Fall erfolgen soll.

 

Eine mögliche Finanzierung wäre der Verkauf von Gesellschafteranteilen, antwortet Herr Prahler. Er fügt hinzu, dass eine solche Vorgehensweise sehr unwahrscheinlich sei, da das Eigenkapital der Stadtwerke deutlich über den 3,5 Millionen Euro liegt.

 

Herr Holm-Bertelsen erkundigt sich, wie lange der Kontokorrentrahmen nutzbar ist.

 

Bisher gibt es hierfür keine zeitliche Beschränkung, erwidert Herr Prahler. Er schlägt vor, eine zeitliche Befristung -bis beispielsweise Dezember 2024- mit in die Vereinbarung aufzunehmen.

 

Frau Strübing schlägt den 31.01.2024 als Fristende vor. Im Dezember 2023 könne man die Situation neu bewerten und gegebenenfalls die Frist verlängern. Herr Faasch befürwortet diesen Vorschlag.

 

Frau Lange berichtet über eine Ansprache der Stadtwerke im Vereinshaus am 19.01.2023. Hier hieß es, dass man optimistisch sei die bevorstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Daher versteht sie nicht, warum die Stadtwerke den Kontokorrentrahmen erhöht hat und die Stadt Grevesmühlen um eine Ausfallbürgschaft bittet. Herr Faasch vermutet, dass es sich bei der Ausfallbürgschaft lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme seitens der Stadtwerke handelt.

 

Herr Scharnweber empfindet den 31.01.2024 als Fristende zu kurz, er würde das Fristende auf frühestens Juni 2024 setzen.

 

Herr Pagels fragt an, wann und wie die Ausfallbürgschaft auslaufen würde, sollte in die Vereinbarung keine Befristung mit aufgenommen werden. Sobald die Stadtvertretung hierüber einen neuen Beschluss fasst, der die Ausfallbürgschaft aufhebt bzw. beendet, antwortet Herr Prahler.

 

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt die Gewährung der modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH, Grüner Weg 26, 23936 Grevesmühlen vorerst bis zum 31.01.2024 zu befristen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

 Der Finanzausschuss empfiehlt die Gewährung einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH, Grüner Weg 26 in 23936 Grevesmühlen bis zu einer Höhe von 3.500.000 Euro zweckgebunden für zur Absicherung von Kontokorrentdarlehen. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer Genehmigung durch die untere Rechtsaufsichtbehörde.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Durch das anhaltende Kriegsgeschehen in der Ukraine und damit verbunden dauerhaft geringe Liefermengen aus Russland bestehen signifikante abstrakte Gefahren, deren Auswirkungen die Versorgung, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Stadtwerke im weiteren Verlauf stark beeinträchtigen können. Seit Reduktion der russischen Gaslieferungen ist die Versorgungslage angespannt. Vor diesem Hintergrund hat Bundeswirtschaftsminister Habeck am 23. Juni 2022 die Alarmstufe ausgerufen.

Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment stabil. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet.

Sorgen bereiten aktuell vor allem die rückläufigen Handelsvolumina im außerbörslichen Energieterminhandel. Ohne einen liquiden Terminhandel sind eine Marktbewertung und die auf Preissicherung ausgerichteten Beschaffungsstrategien erschwert. Die Probleme können sich mit dem Jahreswechsel verschärfen, wenn zahlreiche Energielieferverträge von Gewerbekunden auslaufen. Auch drohende Forderungsausfälle können die aktuelle Liquiditätslage der Stadtwerke gefährden.

Die mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur Begrenzung der Energiepreise werden zwar insgesamt stabilisierend wirken, allerdings nicht und schon gar nicht vollständig die ursächlichen Probleme abstellen.

Die Entwicklung der Energiemarktsituation für 2023 ist schwer voraussehbar. Für den Fall, dass es zu Liquiditätsengpässen kommt, haben die Stadtwerke vorbeugend ihre Kontokorrentrahmen bei den Banken erhöht. Weitere Kreditzusagen sind nur im Rahmen einer Ausfallbürgschaft von der Stadt und durch den Verzicht auf Ausschüttungen möglich.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat zugestimmt, vorsorglich eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 3,5 Mio. Euro bei der Stadt Grevesmühlen als kommunale Gesellschafterin anzufordern.

 

 Nach § 57 Absatz (1)  der Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde Bürgschaften nur übernehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Nach Absatz (3) bedarf dieses Rechtsgeschäft der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

Eine Bürgschaft ist ein zivilrechtliches Rechtsgeschäft nach den §§ 765 ff BGB. Mit einer Bürgschaft soll für die Verbindlichkeit eines anderen Unternehmens gegenüber einem Ditten (hier: Kontokorrentdarlehen bei einer Bank) eingestanden werden. Ausfallbürgschaft bedeutet, dass der Bürge nur für den Ausfall des Gläubigers haftet, der Bürge kann also nur in Anspruch genommen werden, wenn der Gläubiger die Fruchtlosigkeit der Vollstreckung in das gesamte Vermögen nachweist. Durch die modifizierte Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nach Ablauf der Karenzzeit nur für den tatsächlich ausgefallenen Betrag, also den Schaden des Gläubigers. 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1011029&selfaction=print