15.11.2022 - 5 Windenergievorhaben WEA Gägelow- finanzielle Be...

Reduzieren

Wortprotokoll

Die Vorsitzende des Finanzausschusses fragt nach der Lage der Windkraftanlagen. Der Bürgermeister erläutert die Lage, es handelt sich nicht um ein Gemeindegrundstück.

Frau Lenschow erläutert kurz die gesetzliche Grundlage nach dem neuen § 6 EEG zur finanziellen Beteiligung von Kommunen.

Die Finanzausschussmitglieder und der Bürgermeister beraten über die Unterschiede der Abrechnung hinsichtlich der tatsächlichen und der fiktiven Strommengen.

Die Vorsitzende stellt fest, dass mit dieser Beschlussvorlage die Entscheidung durch die Gemeindevertretung zu treffen ist, ob die Gemeinde Erträge auf Basis der Regelungen des EEG generieren will.

 

Reduzieren

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt mit der zWe Projekt GmbH bzgl. der gemeindlichen Beteiligung gem. § 6 EEG vertragliche Vereinbarungen einzugehen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

  • davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Gemeinde erhielt von der zWe Projekt GmbH das Angebot der Beteiligung gem. § 6 EEG am Windenergievorhaben in Gägelow.  Es soll zunächst ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. 

Der Vertragsentwurf sowie eine Übersicht der betreffenden Anlagen ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1009883&selfaction=print