18.10.2022 - 5 Grundsatzbeschluss über die Beteiligung an der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bauausschuss Gägelow
- Datum:
- Di., 18.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Felix Bremer
Beschluss:
Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss, sich an den Bauvorhaben des Zweckverbandes Wismar in der Ortslage Gressow sowohl in der Jameler Straße als auch in der Grevesmühlener Straße hinsichtlich der davon unberührten, jedoch zu erneuernden Straßenflächen zu beteiligen.
Eine gesonderte Kostenteilungsvereinbarung ist zu erstellen.
Diskussion BA:
Das Ingenieurbüro Leirich aus Schwerin, der Zweckverband Wismar sowie der Zweckverband Grevesmühlen sind anwesend und stellen den aktuellen Sachstand vor. Fraglich bei der ganzen Planung ist, ob die Fahrbahn komplett neu hergestellt werden soll oder nur die Leitungen verlegt werden? Eine Kostenzusammenstellung für beide Varianten hat stattgefunden.
Vor diesem Hintergrund erläutert Herr Bremer, SB Tiefbau, die Fragestellungen, die nun abgeklärt werden müssen.
- Entschluss auch für Gehwegerneuerung?
- Zisterne und Borde setzen?
Die Entwässerung erfolgt dann über den Straßenkanal, welcher wiederum vergrößert werden müsste. Der bisherige Durchschnitt wird voraussichtlich nicht ausreichen. Dies führt wiederum zu einer Kostensteigerung.
Herr Ditz vom Zweckverband Grevesmühlen macht Ausführungen zum Regenwasser in der Jameler Straßes sowie dem Einlauf an der B 105 und dem Straßendurchlass in der Grevesmühlener Straße. Fraglich ist nun, was mit dieser Leitung passieren soll. Die Planung des Ingenieurbüro Leirich reicht nur bis an die Straße B105 heran. Die Leitung ab der B105 hat, wie oben erwähnt, einen zu geringen Querschnitt für den Straßenneubau. Eine Kanalbefahrung der Leitung soll Klarheit über dessen Zustand bringen.
Herr Siedenschnur fragt nach dem Beginn der Maßnahme. Die Ausschreibung soll im Winter/Frühjahr dieses bzw. nächsten Jahres erfolgen. Beginn der Maßnahme soll dann voraussichtlich 2023 sein.
Die Kalkulation i. H. v. von 72.000€ (nur Straße) und ca. 320.000€ (Gesamtmaßnahme mit Gehweg und Zisterne) müssen nun neu kalkuliert werden. Die Kosten für die eventuelle Maßnahme (neuer Straßendurchlauf) mit dem ZVG sind nicht enthalten.
Der Bürgermeister bittet um Mitteilung des ungefähren Kostenrahmens bis zur GV am nächsten Dienstag. Eine Aufsplittung nach Kosten für den Kanal/Straßendecke soll ebenfalls erfolgen. Dies wird vom Planungsbüro zugesichert.
Die Kostenaufstellung soll im Finanzausschuss sowie in der Gemeindevertretersitzung vorgestellt werden. Haushaltstechnisch waren nur die Planungskosten für die Einzelmaßnahme eingestellt, nicht aber für die kombinierte Maßnahme. Hier müsste voraussichtlich nachgeplant werden.
Herr Leirich vom Planungsbüro Leirich teilt mich, dass die Baustraße während der Bauphase in der Jameler Straße auf Privatgrundstück errichtet werden müsste. Der Straßenbau wird für diesen Abschnitt ca. 4 bis 5 Monate andauern.
In der Grevesmühlener Straße soll sodann die Schmutz- und Trickwasserleitung erneuert werden. Hierzu wird es horizontale Bohrungen geben. In diesem Zuge müssen 3 Hausanschlüsse neu hergestellt werden. Eine Einwohnerversammlung wie auch Einzelgespräche mit den betreffenden Grundstückseigentümern sind geplant. Ebenso muss die Tiefenlage des Regenwasserkanals mit den Grundstückseigentümern geklärt werden.
Der Bauausschuss empfiehlt der GV erst nach Vorlage der Kostenaufstellung eine Beschlusslage herbeizuführen.
Sachverhalt:
Der Zweckverband Wismar möchte in der Jameler Straße und in der Grevesmühlener Straße die Trinkwasserleitung und den Schmutzwasserkanal erneuern. Zusätzlich will der Zweckverband Grevesmühlen den Regenwasserkanal erneuern.
Der neue Schmutz- und der neue Regenwasserkanal soll in der Straße verlaufen. Die Trinkwasserleitung im Fußweg oder in der Straße. Der Großteil der Straße bzw. der Gehweg werden in diesem Zuge mit erneuert.
Die Gemeinde möchte hierbei die davon unberührten Straßenflächen nach Abzug der Anteile der jeweiligen Zweckverbände erneuern.
In der Haushaltsplanung 2022/23 wurden 250.000 € für die Maßnahme mit eingestellt. Die aktuelle Kostenschätzung liegt bei 350.000 €.
Der Beschluss über die Überplanmäßigen Ausgaben erfolgt zum Ende der Planung bzw. nach der Submission.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1 MB
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600,8 kB
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(wie Dokument)
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408,2 kB
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