27.10.2022 - 5 Bebauungsplan Nr. 9 „Interkommunaler Großgewerb...

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Wortprotokoll

Herr Prahler führt hierzu aus, dass im Kooperationsvertrag die Bezeichnung „Upahl/Grevesmühlen“ genannt ist. Diese Bezeichnung wird in den B-Plänen auf der Grevesmühlener und Upahler Seite geändert.

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ und den Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9
    einschließlich der Begründung inkl. Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einerStellungnahme, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufzufordern(§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

  • davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat am 31. Januar 2022 in einer gemeinsamen Sitzung mit der Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 mit der Gebietsbezeichnung „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ beschlossen.

Auf einer Fläche von etwa 19 Hektar sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO nördlich der Ortslage Upahl geschaffen werden. Die festgesetzten Gewerbegebiete umfassen dabei eine Fläche von rund 16 ha. Ziel der Planung ist es, auch größere Gewerbegrundstücke anbieten zu können, die im Rest des Gemeindegebietes nicht zur Verfügung stehen bzw. aufgrund von Emissionen nicht uneingeschränkt für Gewerbebetriebe nutzbar sind.

 

Des Weiteren hat sich die Gemeinde Upahl mit Möglichkeiten zur Ausweisung eines „Grünen Gewerbegebietes“ auseinandergesetzt. Für das Großgewerbegebiet sind dabei Energie- und Wärmekonzepte zu erstellen und Festsetzungen zu treffen, die nicht nur ein Einfügen des Gebietes ermöglichen, sondern in der Lage sind Eingriffe in den Bodenhaushalt zu minimieren und das Kleinklima am Standort zu verbessern.

 

Der Flächennutzungsplan wird parallel im zweistufigen Regelverfahren geändert.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 werden die Öffentlichkeit
sowie die Behörden frühzeitig beteiligt.

 

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Anlagen zur Vorlage