05.09.2022 - 17 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 05.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Wortprotokoll
Herr Schulz meldet sich zu Wort und merkt an, dass hier nur ein einzelnes Einfamilienhaus beantragt wird. Aus seiner Sicht handelt es sich hier um eine unzulässige Gefälligkeitsleistung. Weiterhin sind hier die ungeklärten Grundstücksverhältnisse zu bedenken. In den Unterlagen wurde außerdem der Name des Antragstellers geschwärzt. Die Bauleitplanung ist eine öffentliche Angelegenheit. Wenn der Antragsteller erklärt, dass er die Stadt von den Kosten freihält, müsste ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beantragt werden.
Herr Reppenhagen berichtet von der Beratung im Bauausschuss und der mehrheitlichen Zustimmung. Er geht darauf ein, dass der Grundstückseigentümer die Klärung bzgl. des Wegegrundstücks im Zuge des Verfahrens angeboten hat. Hindernisse könnten darin bestehen, dass das Grundstück in einem ehemaligen FFH Gebiet liegt. Aus seiner Sicht spricht städtebaulich nichts dagegen.
Herr Grote äußert seine Bedenken dahingehend, dass bei Ablehnung das Wegegrundstück für die Anlieger nicht mehr nutzbar sein könnte.
Frau Münter ist der Ansicht, dass dieser Antrag nicht unzulässig ist. Die Verwaltung sollte den Antragsteller dabei unterstützen den Antrag so zu stellen, dass er durchführbarer ist. Das Thema Datenschutz sollte zur Schwärzung des Antragstellers nochmals geprüft werden.
Herr Schulz betont, dass die Grundprinzipien der städtebaulichen Planung nicht außer Acht gelassen werden sollten.
Herr Baetke spricht sich für die Einleitung eines B-Plan-Verfahrens aus. Er weist darauf hin, dass die Flurkarte nicht mehr mit der Örtlichkeit übereinstimmt und hier Handlungsbedarf in Bezug auf das Wegegrundstück besteht.
Herr Krohn merkt an, dass durch den B-Plan eine kostengünstige Bereinigung des Wegegrundstücks möglich wäre und spricht sich für dieses Vorhaben aus.
Herr Schulz wiederholt seine Argumente. Aus seiner Sicht sollte diesem Antrag für ein einzelnes Einfamilienhaus nicht zugestimmt werden.
Herr Grote spricht sich nochmals für den Antrag aus.
Sachverhalt:
Es wird die Eröffnung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt.
Der Vorhabenträger beabsichtigt auf einer Teilfläche des Flurstückes 79/2 der Flur 1, Gemarkung Wotenitz ein Wohnhaus zu errichten.
Derzeit befindet sich das in Aussicht genommene Plangebiet im Außenbereich, sodass ohne eine Planung kein Baurecht besteht.
Alle anfallenden Kosten dieses Verfahren tragen die Antragssteller.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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534,5 kB
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