22.08.2022 - 6 Benennung und Widmung der Planstraßen im Bebauu...

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Wortprotokoll

Herr Uhle berichtet, dass im Bauausschuss der Stadt Grevesmühlen bereits Ideen gesammelt wurden. Herr Uhle fragt nach weiteren Vorschlägen.

 

Frau Münter informiert die Ausschussmitglieder, dass in der Stadt viele Straßennamen bereits die Präpositionen „An“ bzw. „Bei“ enthalten. Das könnte in Zukunft postalisch zu Schwierigkeiten kommen. Stattdessen sollte man den Straßennamen auf etwas Klares beschränken wie „Malzfabrik“.

 

Herr Uhle findet, dass die Stadtvertretung bzw. der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen den endgültigen Namen für diese Straße beschließen soll. Herr Uhle schlägt für die Verbindungsstraße von Nord nach Süd den Namen „Gostorfer Weg“ vor. Für die dritte Planstraße schlägt Herr Uhle „Zum Moor“ bzw. „Bueltsollmoor“ vor.

 

Frau Münter ist der Meinung, dass man bei der Namenswahl für die anderen Planstraßen thematisch beim Thema bleiben sollte, wenn „Malzfabrik“ als Straßenname für die eine Planstraße feststeht. Frau Münter schlägt den Namen „Müllerweg“ vor, da Adolf Müller entscheidend zur Entwicklung der Fabrik beitrug.

 

Herr Uhle findet, dass der Name „Müller“ nichts Besonderes ist. Adolf Müller war damals nicht der Einzige, der zur Entwicklung der Malzfabrik beigetragen hat.

 

Herr Deininger macht den Vorschlag „Am Köppenberg“ als weiteren Straßennamen. Dies begründet Herr Deininger damit, dass auf dem Gelände des Felsenkellers des Brauers Heintzmann am Köppenberg die "Malzfabrik Grevesmühlen GmbH" begründet wurde.

 

Herr Uhle fasst die Vorschläge des Umweltausschlusses zusammen:

  • Malzfabrik
  • Am Köppenberg
  • Bueltsollmoor, aufgrund der regionalen Nähe zum Bebauungsgebiet
  • Müllerweg

 

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Sachverhalt:

Gem. §§ 1 und 5 Straßen- und Wegegesetzt des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 9. November 2015 (GVOBl. S. 436), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern. 

Die im beigefügten Lageplan dargestellte Planstraße soll erstmals einen Straßennamen erhalten.

Es stehen folgende Vorschläge/Überlegungen für die Planstraßen A, B und ggf. C zur Diskussion:

Straßennamen mit Bezug 

- zur Malzfabrik bzw. deren Gründern

- zu Partnergemeinden

.....

Die Gemeindestraßen werden gem. § 7 StrWEG-MV dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit der Widmung werden die Rechtsverhältnisse an öffentlichen Straßen, insbesondere die Straßenbaulast, die verkehrsrechtliche Zuständigkeit und die Straßenreinigungspflicht geregelt. 

Die Gemeindestraßen werden gem. § Nr. 3a) StrWG- MV erstmalig als Ortsstraßen eingestuft, da die Straßen dem Verkehr innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes "Wohnen am Börzower Weg" dienen.

Die erstmalige Einstufung in einer Straßengruppe ist gem. § 7 Abs. 1 Satz 5 StrWG- MV in der Widmungsverfügung festzulegen.

Die Widmung ist von der verfügenden Behörde gem. § 7 Abs. 2 StrWG-MV öffentlich bekanntzumachen.

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Anlagen zur Vorlage