15.08.2022 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Gr...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Prahler gibt zur Kenntnis, dass sich das Jahr 2018 im Wesentlichen kaum von 2017 unterscheidet. Durch Gewerbesteuererstattungen kam es zu erheblichen Einbußen bei der Gewerbesteuer. Einsparungen in bestimmten Bereichen waren dadurch unvermeidbar. Vom Planansatz wurde sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite um rund 100.000,00 € abgewichen. Frau Stoffregen ergänzt, dass für das Jahr 2018 keine Haushaltsgenehmigung vorlag, da der Jahresabschluss für 2015 noch nicht festgestellt war. Durch die fehlende Haushaltsgenehmigung konnte nicht vollumfänglich über vorhandene Mittel verfügt werden. Der Beschluss durch den RPA zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2018 ist für Donnerstag, den 18.08.2022 vorgesehen.

 

Herr Faasch merkt an, dass der Finanzausschuss den Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2018 nur vorbehaltlich der Prüfung des RPA empfehlen kann.

Reduzieren

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 27.07.2022. 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 514.292,35 Euro ist in das Jahr 2019 als Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf 1.199.088,08 Euro.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 25.162,95 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage