23.08.2022 - 5 Jährlicher Bericht des Vorsitzenden des gemeins...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses erläutert den jährlichen Bericht ausführlich. Er geht dabei näher auf die Prüffeststellungen ein und merkt an, dass bei über 50% der Vergaben Feststellungen gemacht wurden.

 

Herr Baetke spricht den Bericht und die nicht empfohlene Entlastung eines Bürgermeisters an. Hierzu erkundigt er sich, wie die Gemeindevertretung darauf reagiert hat. Weiterhin möchte er wissen, wie die Verwaltung das Thema Vergabe in Bezug auf die vielen Feststellungen optimieren will.

 

Herr Straathof informiert, dass dieser Tagesordnungspunkt während der Gemeindevertretersitzung von der Tagesordnung genommen wurde. Wie es weitergeht, kann noch nicht gesagt werden. Er erläutert anhand von Beispielen die Feststellungen. Abschließend merkt er an, dass sich das Thema Vergaben in den letzten Jahren verbessert hat.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass der Vergabeteil des Berichtes bis zur Sitzung der Stadtvertretung noch ergänzt wird. Dies sollte bei der Beschlussfassung berücksichtigt werden.

 

Frau Lenschow erläutert, dass eine Kollegin die Prüffeststellungen aufgearbeitet hat. Die Aussage, dass über 50% der Vergaben fehlerhaft sind, sollte so nicht stehen gelassen werden, da selbst ein fehlender Lieferschein als Fehler angesehen wird.

 

Abschließend dankt der Bürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss für seine geleistete Arbeit.

 

Der Bericht des Vorsitzenden des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses wird bis zur Sitzung der Stadtvertretung noch ergänzt.

 

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Sachverhalt:

Der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen – Land legt hiermit seinen jährlichen Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor.

Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadt-/Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

 

Der jährliche Bericht des Vorsitzenden des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen - Land über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung wird durch den Hauptausschuss zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

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