23.08.2022 - 13 Vereinbarung zu den Zuwendungsbescheiden des LF...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Baetke erkundigt sich, warum das Thema Altschulden nach 30 Jahren immer noch eine Rolle spielt.

 

Dazu erläutert der Bürgermeister, dass Schulden zu DDR-Zeiten auf die Städte und Gemeinde unterschiedlich aufgeteilt wurden. Der Wobag wurde damals der Bestand und die Schulden übertragen. Nach jahrelangem Kampf um Altschuldenhilfen konnte eine Einigung zwischen Land und Kommunen erwirkt werden. Der Empfänger des Zuwendungsbescheides ist die Stadt Grevesmühlen und zur Übertragung an die Wobag ist der Beschluss notwendig.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Vereinbarung mit der WOBAG Grevesmühlen GmbH. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat mit Bescheiden des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2022 (Aktenzeichen WAS-21-0218, Aktenzeichen WAS-21-0219) Zuweisungen zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft in Höhe von 200.000,00 Euro bewilligt bekommen. Die Zuweisungen sind zweckgebunden für die Ablösung von Altschulden der WOBAG Grevesmühlen GmbH. Die Zuwendungen wurden durch die Stadt beantragt und werden an diese ausgereicht. Die Bewilligungsbescheide sind Anlage des Vertrages. In Punkt V. Nr. 3 der Zuwendungsbescheide ist durch den Zuwendungsgeber vorgegeben, dass mit der Weiterleitung an die WOBAG über eine schriftliche Vereinbarung sicher zu stellen ist, dass das kommunale Wohnungsunternehmen die Bestimmungen dieses Bescheides, insbesondere die beihilferechtlichen Vorgaben, einhält.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1008323&selfaction=print