18.08.2022 - 6 Benennung und Widmung der Planstraßen im Bebauu...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

 Die Stadtvertretung beschließt:

 

1. Straßenbenennung:

 

Die Planstraße A (grün markiert) im Bebauungsplan Nr. 43.1 der Stadt Grevesmühlen "Wohnen am Börzower Weg" erhält folgenden Straßennamen:

 

"Zur Malzfabrik"

 

Die Planstraße B und C  (orange markiert) im Bebauungsplan Nr. 43.1 der Stadt Grevesmühlen "Wohnen am Börzower Weg" erhält folgenden Straßennamen:

 

"Köpenberg"

 

 

 

2. Straßenwidmung:

 

Die Straßen werden gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gem. § 3 StrWG-MV als Ortsstraßen eingestuft.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Benennung und Widmung öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gem. §§ 1 und 5 Straßen- und Wegegesetzt des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 9. November 2015 (GVOBl. S. 436), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern. 

Die im beigefügten Lageplan dargestellte Planstraße soll erstmals einen Straßennamen erhalten.

Es stehen folgende Vorschläge/Überlegungen für die Planstraßen A, B und ggf. C wurden in den Ausschüssen zusammen getragen: 

 

Empfehlungen BA:

"Zur Malzfabrik", "Köpenberg"

 

Empfehlungen UA (zusätzlich zu anderen Vorschlägen)

Straßennamen in Verbindung mit "Müller", "Bültsollmoor" bzw. "Bueltsoll-Mur"

 

Empfehlungen HA:

wie BA

 

Die Gemeindestraßen werden gem. § 7 StrWEG-MV dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit der Widmung werden die Rechtsverhältnisse an öffentlichen Straßen, insbesondere die Straßenbaulast, die verkehrsrechtliche Zuständigkeit und die Straßenreinigungspflicht geregelt. 

 

Die Gemeindestraßen werden gem. § Nr. 3a) StrWG- MV erstmalig als Ortsstraßen eingestuft, da die Straßen dem Verkehr innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes "Wohnen am Börzower Weg" dienen.

Die erstmalige Einstufung in einer Straßengruppe ist gem. § 7 Abs. 1 Satz 5 StrWG- MV in der Widmungsverfügung festzulegen.

Die Widmung ist von der verfügenden Behörde gem. § 7 Abs. 2 StrWG-MV öffentlich bekanntzumachen.

 

Diskussion BA:

Anmerkung der Verwaltung: Bei Erstellung der Niederschrift wurde die Beschlussvorlage entsprechend mit den Vorschlägen aus den einzelnen Ausschüssen angepasst.

Der Kultur- und Sozialausschuss hat Namen mit Bezug zur Malzfabrik vorgeschlagen. Daher lauten die Vorschläge des BA: Malzweg, Hopfengasse, Müllerstraße. Als geographische Bezeichnung fällt  Köpenberg. Aber auch Harry Thiele Weg oder Arno Sievert Straße werden vorgeschlagen.

Weiterhin wird vorgeschlagen, dass von den 3 Planstraßen B und C zusammengefasst werden, sodass nur 2 Straßennamen vergeben werden müssen.

Nach Diskussion fällt die Entscheidung des BA auf folgende Straßennamen:

Planstraße B und C: „Köpenberg“

Planstraße A: „Zur/An der Malzfabrik“

 

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Anlagen zur Vorlage