30.08.2022 - 12 Beschluss über eine überplanmäßige Auszahlung f...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Helms-Ferlemann informiert, dass eine Baugenehmigung für das Sportplatzgebäude vorliegt. Diese ist erstmal für 3 Jahre gültig und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden. Das Sportplatzgebäude wird nur gebaut, wenn ein Betreiber mit einem von der Gemeindevertretung akzeptierten Konzept gefunden wurde. Über die Internetplattform der DEHOGA soll ein Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben werden.

 

Der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, wenn der Beschluss zur ÜPL nicht gefasst wird, findet auch keine Ausschreibung zur Suche eines Betreibers statt und dieses Sportplatzgebäude wird somit nicht gebaut.

 

Frau Bahlcke unterbreitet den Vorschlag, dass in dem Beschluss mit verankert wird, dass die Ausschreibungen für den Bau des Sportplatzgebäudes erst ausgelöst werden, wenn ein Betreiber für die Gaststätte fest steht.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt für das Vorhaben „Neubau Sportplatzgebäude mit Gaststätte Birnenallee 1 in Proseken“ eine überplanmäßige Auszahlung für das Produktsachkonto 28101.09600000-068 in Höhe von 162.000 €. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto 21502.09600000-065, mit dem Ziel, dass die Ausschreibungen für den Bau des Sportplatzgebäudes erst ausgelöst werden, wenn ein Betreiber für die Gaststätte fest steht. Zu gegebener Zeit muss das Konzept des Betreibers der Gemeindevertretung vorgestellt werden, dann wird erneut eine Entscheidung zur Umsetzung des Plans “Bau eines Sportplatzgebäudes mit Gaststätte” getroffen.

Die Suche nach einem Betreiber für die Gaststätte im Sportplatzgebäude soll auch über die Internetplattform der DEHOGA erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 24.11.2020 beschlossen, das Vorhaben als Neubauvariante umzusetzen. Als Kostenrahmen wurden 650.000 € zzgl. 50.000 € Sicherheitsreserve in Ansatz gebracht. Zwischenzeitlich liegt die Baugenehmigung vor.

Aufgrund der aktuellen Situation wurde die Kostenschätzung vom Ingenieurbüro Polzer nochmal überarbeitet. Die Kostenschätzung vom 28.06.2022 in Höhe von 861.719,18 € liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Das Ingenieurbüro weist darauf hin, dass es sich bei dieser Schätzung um eine Momentaufnahme handelt und keine Gewähr für die tatsächlich Kosten gegeben werden kann.

Für die Maßnahme wurden im Haushalt der Gemeinde Gägelow 700.000 € veranschlagt, so dass eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von voraussichtlich 162.000 € erforderlich wird. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto 21502.09600000-065 Anbau Regionale Schule Proseken. Dort stehen 1.904.400 € zur Verfügung, die im Jahr 2022 nicht in voller Höhe benötigt werden.

Gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow entscheidet der Hauptausschuss über überplanmäßige Auszahlungen über 5.000 € bis 20.000 € je Fall, so dass die Gemeindevertretung für die Entscheidung verantwortlich ist.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1008065&selfaction=print