28.06.2022 - 6 Beschluss zum Großgewerbestandort Upahl/ Greves...

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Wortprotokoll

Fragen gibt es keine.

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Upahl nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Stadtvertretung Grevesmühlen mit dem Zweckverband die vorliegende Erschließungsvereinbarung beschließt.

Die interne Kostenverteilung mit der Stadt Grevesmühlen erfolgt entsprechend der Regelungen gem. Kooperationsvertrag zu jeweils 50%.

Und der Zweckverband erhält voraussichtlich eine Förderung von 82 %, was zur Kostenminimierung beiträgt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

  • davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0

 

Für die zustimmende Kenntnisnahme der weiteren Beschlüsse der Stadtvertretung Grevesmühlen einigen sich die Upahler Gemeindevertreter auf die Abstimmung zu verzichten, wenn durch fehlende Wortbeiträge Einvernehmen signalisiert wird.

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Sachverhalt:

Die Kosten finanziert die Stadt Grevesmühlen als Erschließer vollumfänglich bei nachträglicher Verrechnung mit den zu tragenden Kosten vor. Die weitere Beauftragung der technischen Planung, der Herstellung der Planungsunterlagen, der Baubetreuung (Phase 5 bis 9 § 55 HOAI) sowie der örtlichen Bauüberwachung gemäß § 57 HOAI erfolgt durch den ZVG erst nach Sicherstellung der Finanzierung und Freigabe durch den Erschließer. Der ZVG ist berechtigt, für die vom Erschließer zu tragenden Kosten Abschläge entsprechend des jeweiligen Planungs- und Baufortschrittes einzufordern. Als zu verrechnende Vorausleistung zur Beauftragung der Planung bis zur Leistungsphase 4 nach HOAI zahlt der Erschließer an den ZVG vollumfänglich einen Betrag in Höhe von voraussichtlich 600.000,00 EUR brutto. Zur Vorfinanzierung dieses Betrages wurde bereits am 31.01.2022 der Beschluss Nr. VO/12SV/2021-1597 durch die Stadtvertretung gefasst.

Der dabei gezahlte Betrag wird nachträglich vollständig auf die Kosten angerechnet. Im Rahmen der Planungsphasen 1-4 werden die Kosten ermittelt und weiter fortgeschrieben.

 

Die Anlagen zur Vereinbarung lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor und werden schnellstmöglich nachgereicht.

 

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Anlagen zur Vorlage