30.05.2022 - 9 Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung für ...

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Wortprotokoll

Herr Prahler erklärt, dass die Bahn erst 5 Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme eine Kostenfeststellung auf den Tisch gelegt hat. Es wurde rechtlich geprüft, ob die Forderungen noch zu begleichen sind, dies ist leider der Fall.

Herr Holm-Bertelsen fragt nach der Gegenfinanzierung. Herr Prahler erklärt, dass das Ausschreibungsergebnis für die Maßnahme am Vielbecker See günstiger ausgefallen ist.

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt eine außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 83.000 € für das Produktsachkonto 54101.09600000-142 "Erneuerung Bahnübergang Questiner Weg".

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Bereits im Jahr 2012 wurde für die Maßnahme "Erneuerung Bahnübergang Questiner Weg" eine Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Grevesmühlen (Anlage 3) getroffen. Die Baumaßnahme ist bereits im Jahr 2018 realisiert worden.

Die Begründung der Mehrkosten entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Die Zusammenstellung der endgültigen Kosten befindet sich in der Anlage 2.

Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung keine Kenntnis über die Mehrkosten bestand, ist eine Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung notwendig. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Einsparungen aus dem PSK 55201.09600000-208 "Anglersteg und Bootsanleger Vielbecker See". 

Gemäß § 6 Abs.11 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet die Stadtvertretung bei außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 50.000 Euro je Fall.

 

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Anlagen zur Vorlage