16.05.2022 - 5 Vereinbarung zum Zuwendungsbescheid des LFI vom...

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Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende, Frau Bahlcke, gibt einige Erläuterungen zur Beschlussvorlage und zum Hintergrund der Altschuldenhilfe. Frau Lenschow verliest die Vereinbarung. Diese ist der Beschlussvorlage zur Gemeindevertretung beizufügen.

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Vereinbarung mit der Wohnungsgesellschaft Gägelow GmbH. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

        davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Gägelow hat mit Bescheid des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern vom 22.03.2022 (Aktenzeichen WAS-21-0117) eine Zuweisung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft in Höhe von 94.480,00 Euro bewilligt bekommen. Die Zuweisung ist zweckgebunden für die Ablösung von Altschulden der Wohnungsgesellschaft Gägelow. Die Zuwendung wurde durch die Gemeinde beantragt und wird an diese ausgereicht. Der Bewilligungsbescheid ist Anlage des Vertrages. In Punkt V. Nr. 3 des Zuwendungsbescheides ist durch den Zuwendungsgeber vorgegeben, dass mit der Weiterleitung an die Wohnungsgesellschaft über eine schriftliche Vereinbarung sicher zu stellen ist, dass das kommunale Wohnungsunternehmen die Bestiimmungen dieses Bescheides, insbesondere die beihilferechtlichen Vorgaben, einhält. 

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Anlagen zur Vorlage