21.03.2022 - 6 Annahme einer Sachzuwendung

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Wortprotokoll

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die Annahme einer Sachzuwendung vom Verein der Förderer und Freunde der Schule Proseken e.V.  in Höhe von 8.000 Euro für Ausstattungsgegenstände der Schule Proseken.

 

Herr Soth-Worofka erklärt sich als Voritzender des Schulfördervereins für befangen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

        davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Frau Lenschow erläutert die Beschlussvorlage. Herr Soth-Worofka wird kurzfristig die Belege einreichen, so dass die Beträge in der Beschlussvorlage zur Gemeindevertretersitzung konkretisiert werden können.

 

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze von 100 Euro erreicht wird.

Dem Verein der Förderer und Freunde der Schule Proseken e.V.  wurden Fördermittel in Höhe von 12.300 Euro (zuwendungsfähige Gesamtausgaben 13.200 Euro) im Rahmen einer Projektförderung durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bewilligt. Die Fördermittel sind zweckgebunden für die Aufwertung der Infrastruktur von Einrichtungen der Gemeinde Gägelow. Neben dem Material (Stoffe und Zubehör) sollen auch eine Strick-/Nähmaschine für die Näh-/Kreativgruppe und zwei Nähmaschinen für die Schul-AG "Nähen" (insgesamt 5.000 Euro)  sowie Sport- und Spielgeräten (Fußballtor, 3.000 Euro)) zur Verbesserung der Schulhofgestaltung der örtlichen Schule beschafft werden. Die Maschinen und die Sport- und Spielgeräte gehen in das Eigentum der Gemeinde als Schulträger über. 

Der Eigenanteil in Höhe von 900 Euro wird dem Förderverein durch die Gemeinde im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Deckungskreises 3 als Zuschuss gewährt.