27.01.2022 - 7 Betreff: 1. Änderung des Landschaftsplanes der ...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

 1) Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt hiermit die Aufstellung der 1. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Grevesmühlen im Zusammenhang mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“. Der Änderungsbereich befindet sich im Süden des Stadtgebietes und grenzt direkt an das Gemeindegebiet der Gemeinde Upahl an (s. Übersichtsplan in der Anlage). 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines interkommunalen Großgewerbestandortes zu schaffen, um die gewerblichen Entwicklungsprozesse auch in Zukunft ziel- und bedarfsgerecht steuern zu können. Dafür wird eine Änderung des Landschaftsplanes notwendig, dieser stellt im Geltungsbereich derzeit vor allem strukturarme landwirtschaftliche Nutzflächen dar. 

 

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Upahl beabsichtigen nördlich der Bundesauto-bahn 20 die Entwicklung eines interkommunalen Großgewerbestandortes. Dieser ist im aktu-ellen Landesentwicklungsprogramm als landesbedeutsam eingestuft.

Da die Flächenreserven für Gewerbeansiedlungen sowohl in der Stadt Grevesmühlen als auch in der Gemeinde Upahl nahezu ausgeschöpft sind, werden langfristige Entwicklungs-möglichkeiten benötigt. Insbesondere aufgrund der räumlichen Nähe zur Bundesautobahn sowie der Lage in der Metropolregion Hamburg, bietet sich der gewählte Standort an.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 und der 7. Änderung des Flächennutzungspla-nes der Stadt Grevesmühlen erfolgen im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Land-schaftsplanes. Der Änderungsbereich der Landschaftsplanänderung entspricht im Wesentli-chen dem des Bebauungsplanes.

 

Im wirksamen Landschaftsplan werden im Wesentlichen strukturarme landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt. Im Rahmen der 1. Änderung sollen überwiegend gewerbliche Bauflä-chen ausgewiesen werden. Aufgrund dieser bedeutsamen Veränderung der Landschaft wird die Änderung des Landschaftsplanes gemäß § 9 Abs. 4 BNatSchG erforderlich.

 

Die in den Landschaftsplänen für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (Abwägung zum Bebauungsplan) zu berücksichtigen und können als Darstellungen oder Festsetzungen nach den §§ 5 (Flächennutzungsplan) und 9 BauGB (Be-bauungsplan) in die Bauleitpläne aufgenommen werden. 

 

Die Aufgaben, Inhalte, Ebenen und Zuständigkeiten der Landschaftsplanung sind im Natur-schutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) festgelegt.

 

Die Erarbeitung der Fachgutachten erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes. Diese werden ebenso für die Änderung des Landschaftsplanes herangezogen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1004604&selfaction=print