31.01.2022 - 9 Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechts ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 31.01.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Beschluss:
1) Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen - Upahl“ eine Satzung über die Ausübung des Vorkaufrechts gemäß § 25 BauGB. Die Satzung in der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Das Planungsziel besteht darin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 49 zu sichern.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Upahl beabsichtigen nördlich der Bundesautobahn 20 die Entwicklung eines interkommunalen Großgewerbestandortes. Im weiteren Planverfahren ist zu prüfen, wie das Großgewerbegebiet strukturiert werden soll. Damit die Eigentumsverhältnisse im Plangebiet nicht der späteren Strukturierung entgegenstehen und damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert wird, erlässt die Stadt eine Vorkaufssatzung. Durch die Vorkaufssatzung wird zudem die verkehrliche Erschließung und eine Berücksichtigung des Nachbarschutzes sichergestellt.
Durch die Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechtes kann die Stadt gewährleisten, dass die Entwicklung des geplanten Gewerbegebietes unter Berücksichtigung des Wohls der Allgemeinheit stattfinden kann.
Die Stadtvertretung wird gebeten, den Beschluss über die Vorkaufssatzung zu fassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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