06.12.2021 - 14 Anfragen und Informationen der Stadtvertreter

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Wortprotokoll

 

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Herr Bendiks spricht die Sport- und Mehrzweckhalle an. Durch die hier stattfindenden Sitzungen kommt es regelmäßig zur Ausfällen im Schul- und Vereinssport. Er gibt zu bedenken, ob hier nicht andere Räumlichkeiten genutzt werden können. Weiterhin spricht er die Wasserturmschule an und berichtet, dass die Beamer auf Tischen in den Klassenräumen stehen. Diese Situation ist für die Lehrer nicht zufriedenstellend. Vielleicht kann hier mit einer Deckenmontage der Beamer einfach Abhilfe geschaffen werden. Auch für den Ausfall des WLANs sollte eine Lösung gefunden werden. Als nächstes fragt er nach, ob die Stadt kompostierbare Hundekotbeutel anschaffen kann. Außerdem spricht Herr Bendiks das Schild am Parkplatz der Grundschule Fritz Reuter an, welches immer noch nicht entfernt wurde. Weiterhin berichtet er von Beschwerden der Anwohner zum Bewohnerparken. Es muss eine Lösung gefunden werden, wenn Werkstattersatzwagen durch die Anwohner genutzt werden. Sofort abzustrafen ist keine Lösung.

Frau Münter spricht den Großgewerbestandort an und erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand.

Der Bürgermeister wird hierzu im nichtöffentlichen Teil antworten.

Herr Baetke spricht ein Lob für den Weihnachtsbaum auf dem Markt aus. Weiterhin erkundigt er sich, wie es mit dem Seniorenbeirat aussieht, da hier keine aktuellen Informationen bekannt sind. Abschließend äußert sich Herr Baetke zum geplanten Raucherunterstand im Bereich der Sport- und Mehrzweckhalle. Aus seiner Sicht passt dies nicht in das Umfeld der Schulen.

Die Stadtpräsidentin berichtet, dass zwischen der 3. und der 4. Welle ein Treffen mit dem Seniorenbeirat stattgefunden hat.

Der Bürgermeister fügt ergänzend hinzu, dass in der Zwischenzeit ein weiteres Treffen stattgefunden hat. Zum Raucherunterstand führt er aus, dass die Bedenken zwar nachzuvollziehen sind, aber die Sportler bereits jetzt vor der Halle rauchen. Die Fragen von Herrn Bendiks werden schriftlich beantwortet. Zum Thema Sitzungen in der Sport- und Mehrzweckhalle kann gesagt werden, dass keine anderen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die den erforderlichen Abstand gewährleisten.

Frau Oberpichler spricht den Weg von der Wismarschen Straße Richtung Ploggensee (im Bereich der ehemaligen Bäckerei) an und merkt an, dass sich dieser in einem schlechten Zustand befindet.

Der Bürgermeister sichert eine Prüfung zu.

Herr Scharnweber spricht den Förderverein der Wasserturmschule an und fragt, ob hierzu aktuelle Kenntnisse vorliegen.

 

Herr Rehwaldt informiert, dass sich dieser offiziell aufgelöst hat.

 

Herr Zachey spricht das stattgefundene Musical an und erkundigt sich, welche Kosten der Veranstalter hier gezahlt hat.

 

Der Bürgermeister sichert eine schriftliche Antwort zu.

 

Frau Münter spricht die Grundschule Fritz Reuter an und berichtet von dem schönen Schulgarten, der mittlerweile nicht mehr schön ist. Auch die Auflösung des Fördervereins an der Wasserturmschule ist bedauerlich. Ist hier eine Tendenz zu verzeichnen, dass der Stellenwert der Schule nachlässt?

 

Der Bürgermeister begründet die genannten Tatsachen mit den handelnden Personen. Es ist keine grundlegende Tendenz zu verzeichnen.

 

 

Frage aus dem Hauptausschuss vom 28.09.2021

Herr Baetke spricht die Lohnfortzahlung beim Tod eines Mitarbeiters an und erkundigt sich nach dem Werdegang. 

Antwort Verwaltung: 

Gemäß TVöD wird als Sterbegeld vom Arbeitgeber für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für die zwei folgenden Kalendermonate das Tabellenentgelt des verstorbenen Beschäftigten an die Hinterbliebenen gewährt. Geregelt ist das in § 23 Abs. 3 TVöD, der wie folgt lautet:

„Beim Tod von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nicht geruht hat, wird der Ehegattin/dem Ehegatten oder der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder den Kindern ein Sterbegeld gewährt. Als Sterbegeld wird für die restlichen Tage des Sterbemonats und – in einer Summe – für zwei weitere Monate das Tabellenentgelt der/des Verstorbenen gezahlt. Die Zahlung des Sterbegeldes an einen der Berechtigten bringt den Anspruch der Übrigen gegenüber dem Arbeitgeber zum Erlöschen; die Zahlung auf das Gehaltskonto hat befreiende Wirkung. „

Voraussetzung der Bezahlung ist, dass Sterbeurkunde und Erbschein beim Arbeitgeber vorliegen.

Frage aus dem Hauptausschuss vom 28.09.2021

Herr Krohn erkundigt sich, warum die Kirchturmuhr nicht mehr funktioniert. 

Antwort Verwaltung: 

Der Sachstand wurde bei der Küsterin erfragt: Der Auftrag ist ausgelöst, aber noch nicht umgesetzt. 

Anfragen vom 10.11.2021 von Frau Münter 

1. Für die Idee einer Brücke über die B 1o5 vom Ploggenseewohngebiet aus gibt es eine Haushaltsstelle. Gibt es auch eine Haushaltsstelle für die Idee eines Hallenbads in Grevesmühlen?

2. Aus welchem Grund ist das lange beschlossene Wasserspiel in der August-Bebel-Straße bisher nicht gebaut worden?

Antwort Verwaltung: 

Zu 1:

Die Haushaltsstelle Machbarkeitsstudie Hallenbad lautet 42400.5625 und war bereits im Haushaltsplan 2021/22 integriert.

zu 2:

Die Baumaßnahme befindet sich aktuell in der Vorbereitung der Ausschreibung der baulichen Leistungen.