30.11.2021 - 9 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di, 30.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Gemäß § 24 der KV-MV hat Herr Helms-Ferlemann weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: |
13 |
davon anwesend: |
9 |
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltungen: |
0 |
Herr Helms-Ferlemann übernimmt nach der Abstimmung wieder die Sitzungsleitung.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.