16.11.2021 - 5 Medienentwicklungspläne und Medienbildungskonze...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen nimmt die Medienbildungskonzepte der Schulen in der jeweils aktueller Fassung zur Kenntnis.
Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt den Medienentwicklungsplan in der Version 1.0 vom 09.11.2021.

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen bestätigt die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (DigitalPaktFöRL M-V) durch den Bürgermeister.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

        davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

Herr Jahnke und Frau Wendt erläutern die Beschlussvorlage.

Herr Scharnweber beantragt, dass die anwesenden Schulleiter/Innen mitdiskutieren sollten. Dies wird einstimmig bestätigt.

Frau Ertel ist davon ausgegangen, dass es heute besser erklärt wird, da sie es anhand der Vorlage nicht verstanden hat. Bei den 5 Jahren ist sie davon ausgegangen, dass es etappenweise gekauft wird. Wenn sie aber sieht, da fehlen Leitungen wird ja vor 5 Jahren nichts passieren. Was machen die Lehrer in der Zwischenzeit?

Herr Jahnke merkt hierzu an, dass erst einmal die Technik eingebracht werden muss. Es nutzt keinem ein Tablet, wenn die Voraussetzungen zur Nutzung nicht gegeben sind. Das Förderprogramm für das Internet ist ein anderes. Er geht davon aus, dass dies noch in diesem Jahr passieren wird. Parallel wird die Technik angeschafft/angemietet.

Frau Hallmann merkt an, dass die 5. und 6. Klassen einen Anspruch auf Digitalisierung/Medienbildung haben. Es muss jetzt auch eine Lösung her.

Herr Scharnweber versteht das Problem.

Herr Jahnke merkt an, dass fast alle Lehrer einen eigenen Laptop haben und es sind bereits Computerkabinette vorhanden. Natürlich bleiben wir im Gespräch mit den Schulen, insbesondere wenn es um die Haushaltsplanung geht. (wo sind Bedarfe oder Ähnliches)

Herr Bendiks merkt an, dass es zwei Seiten gibt. Es wird darüber gesprochen, was bereits an Technik etc. da ist aber er ist der Meinung, dass es wenig mit dem Alltag zu tun hat. Wenn Frau Hallmann der Meinung ist, dass die 5. und 6. Klassen dies nicht wahrnehmen können, sollten wir als Ausschuss schauen, ob wir diese Lücken füllen können. Es sollte punktuell geschaut werden, wo wir nachbessern könnten. Frau Wendt berichtet, dass dies ein Medienkonzept sei und alle Konzepte sollen regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben werden. Dies was hier steht ist nicht in Stein gemeißelt, aber dies ist ein Konzept, wie der Träger es geplant hat für die nächsten Jahre im Zusammenhang mit dem Digitalpakt.

Frau Kodanek fragt, wo sollen die Schulen beispielsweise in 5 Jahren stehen?

Frau Ertel erklärt, es gibt Bundesländer, da ist die Entwicklung bereits weit fortgeschritten. Dort wurde bereits richtig etwas investiert und hier haben wir einen Fünf-Jahresplan.

Herr Jahnke erklärt, die Vision ist für die Grundschule „Fritz Reuter“, dass sie für das Schuljahr 2022/23 ihren Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen können. Für die Grundschule „Am Ploggensee“ wird eine Übergangslösung gefunden, sodass auch sie ihre Verpflichtungen durchführen können. An der Regionalen Schule haben wir ebenfalls den Zeitraum. Es wird nicht anders machbar sein. Der Unterricht wird gewährleistet sein.

Frau Ihde möchte wissen, wo die Zuständigkeiten der Schulen und die des Trägers sind.

Herr Jahnke erklärt, dass ihm die komplette Planung obliegt, was EDV und Technik betrifft. Umgesetzt wird dies durch Dienstleister.

Frau Ertel bittet um ein Feedback der Schulen zum derzeitigen Stand und können sie sich vorstellen, so wie es vorgesehen ist, zu arbeiten. Frau Hallmann berichtet, es gibt an ihrer Schule 2 Computerkabinette und 4 interaktive Karten und Beamer. Es wäre schön, wenn jeder Klassenraum auch Internet hat, es ist aber schwierig wegen der Stahlbetonwände. 19 Räume haben kein Internet bei ca. 500 Kindern.

Frau Olbrisch berichtet, sie haben 2 Räume mit Internet und einen Computerraum, einen Satz Tablets, davon sind 2 im Lehrerzimmer. Sie werden Übergangslösungen schaffen.

Frau Kondanek gibt zur Kenntnis, sie haben 1 Klassensatz Laptops für sozial schwache Kinder und keinen Computerraum. Itslearning wird intensiv genutzt, Dienstrechner fehlen. Sie versuchen aus dem jetzigen Konzept das Beste daraus zu machen.

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Sachverhalt:

Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 haben sich der Bund und die Länder darauf verständigt, die Schulen zukunftsfähig zu machen und die Schulträger u.a. beim Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Schulen durch ein Förderprogramm zu unterstützen. Die Schulträger in M-V können gemäß festgelegtem Roll-Out-Plan die Förderanträge stellen.

Die Grundschule Fritz Reuter ist gemäß Roll-Out-Plan mit der Beantragung mit einer Fördersumme von 133.012,- EUR im Jahr 2021 vorgesehen.
Die Grundschule Am Ploggensee ist gemäß Roll-Out-Plan mit der Beantragung mit einer Fördersumme von 144.606,- EUR im Jahr 2021 vorgesehen.
Die Regionale Schule Am Wasserturm ist gemäß Roll-Out-Plan mit der Beantragung mit einer Fördersumme von 226.666,- EUR im Jahr 2021 vorgesehen.

Zur Förderantragsstellung sind ein von der Schule erstelltes und beschlossenes Medienbildungskonzept (MBK), sowie ein darauf aufbauender durch die Stadtvertretung beschlossener Medienentwicklungsplan (MEP) notwendig. 

Die jeweilige Erstellung eines MBKs (Schule) und MEPs (Schulträger) wurde mit Hilfe einer Zielvereinbarung gegenseitig zugesichert.

Das MBK wurden seitens der Grundschule Fritz Reuter im November 2020 erstellt und durch die Schulkonferenz bestätigt.
Die Zustimmung der Schulkonferenz erfolgte im Oktober 2020.
Der zuständige Schulrat hat das MBK im November 2020 bestätigt.

Das MBK wurden seitens der Grundschule Am Ploggensee im April 2021 erstellt und durch die Schulkonferenz bestätigt.
Die Zustimmung der Schulkonferenz erfolgte im Februar 2021.
Der zuständige Schulrat hat das MBK im April 2021 bestätigt.

Das MBK wurden seitens der Regionalen Schule Am Wasserturm im November 2021 erstellt und durch die Schulkonferenz bestätigt.
Die Zustimmung der Schulkonferenz erfolgte im November 2021.
Die Bestätigung des Schulrates steht zum aktuellen Zeitpunkt noch aus.

Das MEP wurde im Auftrag der Stadt Grevesmühlen durch einen externen Dienstleister erstellt.

Es handelt sich hierbei um ein Infrastrukturprogramm, das zum Aufbau und Verbesserung der digitalen Infrastrukturen in den Schulen verwendet werden soll. Hierzu gehören Netzwerke, WLAN und Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. Interaktive Tafeln). Eine Förderung von Endgeräten (Laptops, PCs, Tablets) ist erst möglich, wenn eine passende Struktur nachgewiesen werden kann. Die Fördersumme für mobile Endgeräte ist begrenzt auf 20% der Gesamtfördersumme bzw. maximal 25.000,-.

Gemäß MEP sollen die Fördermittel primär in die notwendige Vernetzung der Schulräume, dem Aufbau schulweiter WLANs sowie der Anschaffung von Interaktiven Tafeln genutzt werden.

Eine Grobschätzung der geplanten Kosten im Rahmen des Digipaktes für die GS Fritz Reuter, inkl. MwSt.:

  • Aufbau und Verbesserung digitale Vernetzung: 70.000,-
  • Schulisches WLAN: 40.000,-
  • Anzeige und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Beamer): 30.000,-
  • Begleitmaßnahmen: 5.000,-

Gesamt ca. 145.000,- (davon Förderung: 133.000,-) (HH 2021; Umsetzung 2022)

 

Eine Grobschätzung der geplanten Kosten im Rahmen des Digipaktes für die GS Am Ploggensee, inkl. MwSt.:

  • Anzeige und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Beamer): 155.000,-
  • Begleitmaßnahmen: 5.000,-

Gesamt ca. 160.000,- (davon Förderung: 144.000,-) (HH 2021; Umsetzung 2022)

 

Eine Grobschätzung der geplanten Kosten im Rahmen des Digipaktes für die RS Am Wasserturm, inkl. MwSt.:

  • Anzeige und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Beamer): 227.000,-

Gesamt ca. 600.000,- (davon Förderung: 227.000,-) (HH 2023; Umsetzung 2023)

Weitere Investitionen wie z.B. ein neues Computerkabinett oder Tablets können bei Einsparungen aus den Fördermitteln (bis zur maximalen Förderhöhe) oder mit Eigenmittel erfolgen. 

Um bereits Planungen durchführen zu können, wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern im September 2021 beantragt und auch genehmigt.

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Anlagen zur Vorlage