27.10.2021 - 10 Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung ...

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Wortprotokoll

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

        davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Frau Lenschow erläutert die Auswirkungen auf die verschiedenen Beitragszahler anhand der beigefügten Synopse. Es handelt sich bei der Umstellung auf nutzungsartenbezogene Beitragsberechnung um eine Empfehlung seitens der Wasser- und Bodenverbände, die zu einer Verschiebung des Beitragsaufkommens hinsichtlich der Grundstücksnutzungen führt. So zahlen die Eigentümer bebauter Flächen künftig mehr Beiträge, während die Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen entlastet werden.

Sachverhalt:

Durch den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine wurde in einer Amtsausschusssitzung die Umstellung der Beitragserhebung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren nach Nutzungsarten angeraten. Die Umstellung der Gebühren nach Nutzungsarten erfordert eine Neukalkulation der Gebühren sowie eine Neufassung der Satzung.

 

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Anlagen zur Vorlage