14.10.2021 - 7 Medienentwicklungsplan und Medienbildungskonzep...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Jahnke erläutert den Sachverhalt der Beschlussvorlage und geht auch ausführlich auf die Folgekosten ein. Die ihm gestellten Fragen werden beantwortet.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gägelow nimmt das Medienbildungskonzept der Schule in aktueller Fassung (12/2020) zur Kenntnis.
Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt den Medienentwicklungsplan in der Version 1.2 vom 23.09.2021.

Die Gemeindevertretung Gägelow bestätigt die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (DigitalPaktFöRL M-V) durch den Bürgermeister.

Die Gemeindevertretung Gägelow bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur verbindlichen Beteiligungsvereinbarung zur Teilnahme am Rahmenvertrag der Provitako zur Beschaffung von interaktiven Tafeln. 

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Sachverhalt:

Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 haben sich der Bund und die Länder darauf verständigt, die Schulen zukunftsfähig zu machen und die Schulträger u.a. beim Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Schulen durch ein Förderprogramm zu unterstützen. Die Schulträger in M-V können gemäß festgelegtem Roll-Out-Plan die Förderanträge stellen. Die Regionale Schule mit Grundschule Proseken ist gemäß Roll-Out-Plan mit der Beantragung mit einer Fördersumme von 190.762 EUR im Jahr 2021 vorgesehen.

Zur Förderantragsstellung sind ein von der Schule erstelltes und beschlossenes Medienbildungskonzept (MBK), sowie ein darauf aufbauender durch die Gemeindevertretung beschlossener Medienentwicklungsplan (MEP) notwendig. 

Das MBK wurden seitens der Schule im Dezember 2020 erstellt und durch die Schulkonferenz bestätigt.
Der zuständige Schulrat hat das MBK im Dezember 2020 bestätigt.

Das MEP wurde im Auftrag der Gemeinde Gägelow durch einen externen Dienstleister erstellt.

Die jeweilige Erstellung eines MBKs (Schule) und MEPs (Schulträger) wurde mit Hilfe einer Zielvereinbarung gegenseitig zugesichert.

Es handelt sich beim Digitalpakt Schule um ein Infrastrukturprogramm, das zum Aufbau und Verbesserung der digitalen Infrastrukturen in den Schulen verwendet werden soll. Hierzu gehören Netzwerke, WLAN und Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. Interaktive Tafeln). Eine Förderung von Endgeräten (Laptops, PCs, Tablets) ist erst möglich, wenn eine passende Struktur nachgewiesen werden kann. Die Fördersumme für mobile Endgeräte ist begrenzt auf 20% der Gesamtfördersumme bzw. maximal 25.000,-.
Gemäß MBK sollen die Fördermittel primär in die notwendige Vernetzung der Schulräume, dem Aufbau eines schulweiten WLANs sowie der Anschaffung von Interaktiven Tafeln genutzt werden.

Eine Grobschätzung der geplanten Kosten im Rahmen des Digipaktes , inkl. MwSt.:

  • Aufbau und Verbesserung digitale Vernetzung: 20.000,-
  • Schulisches WLAN: 40.000,-
  • Anzeige und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Beamer): 120.000,-
  • Digitale Arbeitsgeräte: 15.000,-
  • Begleitmaßnahmen: 7.000,-

Gesamt ca. 202.000,- (davon Förderung: 190.000,-) (HH 2021)

Weiterhin ist der Austausch eines Computerkabinettes geplant: 20.000,- (NHH 2021) und Anschaffung eines weiteren Digitalen Schwarzen Brettes: 3.000,- (HH 2022)

Weitere Investitionen wie z.B. ein neues Computerkabinett oder Tablets können bei Einsparungen aus den Fördermitteln (bis zur maximalen Förderhöhe) oder mit Eigenmittel erfolgen.

Mit Einbringen der o.g. Technik ist mit einer Steigerung der monatlichen Wartungskosten für die Schule von derzeitig ca. 1.800,- auf ca. 3.100,- zu rechnen. 

 

Um die Teilnahme an größeren Rahmenverträgen zur Beschaffung von Infrastruktur zu ermöglichen, wurde Anfang September 2021 der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt und am 13.09.2021 durch das Landesförderinstitut M-V genehmigt.

Die verbindliche Meldung der Beteiligungsvereinbarung zur Teilnahme am Rahmenvertrag der Provitako zur Beschaffung von interaktiven Tafeln und die Mitteilung von Mindestabnahmemengen musste bereits bis zum 15.09.2021 erfolgen. Hierzu erfolgte eine Eilentscheidung des Bürgermeisters am 14.09.2021.

 

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Anlagen zur Vorlage