31.08.2021 - 11 Benennung und Widmung der Straßen im Bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Krüger unterbreitet den Vorschlag, die Planstraße B – „Fritz-Kalf-Weg“ zu benennen, da es sich hier um ein sehr kurzes Stück Straße handelt.

 

Herr Helms-Ferlemann stellt den Vorschlag von Herrn Krüger zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen; 8 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 Die Gemeindevertretung beschließt: 

1. Straßenbenennung

Die Planstraßen A und B im Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Gägelow "Proseken Süd" erhalten folgende Straßenname:

Planstraße A:        "Kirchstraße"  (im Lageplan pink dargestellt)

 

Planstraße B:       "Fritz-Kalf-Straße"  (im Lageplan blau dargestellt)

 

2. Straßenwidmung

Die Straßen werden gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern (StrWG M-V) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gem. § 3 StrWG M-V als Ortsstraßen eingestuft.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Benennung und Widmung öffentlich bekannt zu machen.

 

Gem. § 1 und § 51 Straßen- und Wegesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 09. November 2015 (GVOBl. S. 436), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern. 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

        davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Die im beigefügten Lageplan dargestellten Planstraßen A und B sollen erstmals Straßennamen erhalten. 

Im Vorfeld wurden hierzu Vorschläge durch eine Zeitungsaktion eingeholt. Im Bauausschuss am 25.08.2021 wurde diese beraten.

Hiernach stehen folgende Vorschläge zur Diskussion:

 

Planstraße A: "Kirchstraße" (als Weiterführung der bereits vorhandenen Straße bis Hausnummer 13)

 

Planstraße B: "Fritz-Kalf-Straße" 

Die Gemeindestraßen werden gem. § 7 StrWG- MV dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit der Widmung werden die Rechtsverhältnisse an öffentlichen Straßen, insbesondere die Straßenbaulast, die verkehrsrechtliche Zuständigkeit und die Straßenreinigungsplicht geregelt. 

 

Die Gemeindestraßen werden gem. § 3 Nr. 3 a) StrWG M-V erstmalig als Ortsstraßen eingestuft, da die Straßen dem Verkehr innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes "Proseken Süd" dienen. Die erstmalig Einstufung in einer Straßengruppe ist gem. § 7 Abs. 1 Satz 5 StrWG M-V in der Widmungsverfügung festzulegen.

Die Widmung ist von der verfügenden Behörde gem. § 7 Abs. 2 StrWG M-V öffentlich bekannt zu machen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1001279&selfaction=print