31.08.2021 - 11 Benennung und Widmung der Straßen im Bebauungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di, 31.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Krüger unterbreitet den Vorschlag, die Planstraße B – „Fritz-Kalf-Weg“ zu benennen, da es sich hier um ein sehr kurzes Stück Straße handelt.
Herr Helms-Ferlemann stellt den Vorschlag von Herrn Krüger zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen; 8 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Straßenbenennung
Die Planstraßen A und B im Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Gägelow "Proseken Süd" erhalten folgende Straßenname:
Planstraße A: "Kirchstraße" (im Lageplan pink dargestellt)
Planstraße B: "Fritz-Kalf-Straße" (im Lageplan blau dargestellt)
2. Straßenwidmung
Die Straßen werden gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern (StrWG M-V) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gem. § 3 StrWG M-V als Ortsstraßen eingestuft.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Benennung und Widmung öffentlich bekannt zu machen.
Gem. § 1 und § 51 Straßen- und Wegesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 09. November 2015 (GVOBl. S. 436), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern.
Sachverhalt:
Die im beigefügten Lageplan dargestellten Planstraßen A und B sollen erstmals Straßennamen erhalten.
Im Vorfeld wurden hierzu Vorschläge durch eine Zeitungsaktion eingeholt. Im Bauausschuss am 25.08.2021 wurde diese beraten.
Hiernach stehen folgende Vorschläge zur Diskussion:
Planstraße A: "Kirchstraße" (als Weiterführung der bereits vorhandenen Straße bis Hausnummer 13)
Planstraße B: "Fritz-Kalf-Straße"
Die Gemeindestraßen werden gem. § 7 StrWG- MV dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit der Widmung werden die Rechtsverhältnisse an öffentlichen Straßen, insbesondere die Straßenbaulast, die verkehrsrechtliche Zuständigkeit und die Straßenreinigungsplicht geregelt.
Die Gemeindestraßen werden gem. § 3 Nr. 3 a) StrWG M-V erstmalig als Ortsstraßen eingestuft, da die Straßen dem Verkehr innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes "Proseken Süd" dienen. Die erstmalig Einstufung in einer Straßengruppe ist gem. § 7 Abs. 1 Satz 5 StrWG M-V in der Widmungsverfügung festzulegen.
Die Widmung ist von der verfügenden Behörde gem. § 7 Abs. 2 StrWG M-V öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
456 kB
|