24.08.2021 - 12 Beschluss über die 3. Satzung zur Änderung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister erläutert die wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung.

 

Herr Schulz erschein um 18.21 Uhr, somit sind 9 von 9 Ausschussmitglieder anwesend.

 

Herr Baetke erkundigt sich, wer das Vorschlagsrecht für die Berufung des Inklusionsrats und des Wirtschaftsrats innehat.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, dass dann bei der Vorberatung im Hauptausschuss zu klären.

 

Frau Münter legt dar, dass der Seniorenbeirat und auch der Inklusionsrat als Ämterbekleidung in der Kommunalverfassung vorgesehen sind. Beim Wirtschaftsrat ist dies nicht der Fall. Soll dies in der Hauptsatzung gleichgestellt werden?

 

Der Bürgermeister ist der Ansicht, dass es in der Kommunalverfassung Beiräte gibt und hier die Öffnungsklausel angewendet werden kann.

Zur Stadtvertretung wird hier noch eine Antwort vorgelegt.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 27.06.2019 in der Fassung des Entwurfs laut Anlage 1.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Im Ergebnis einer Beratung des Hauptausschusses am 09.03.2021 wurde festgelegt, dass die Inklusion in der Stadt Grevesmühlen insbesondere bei der Planung und Umsetzung städtischer Projekte und Vorhaben durch eine entsprechende Verankerung in der Hauptsatzung künftig noch stärker berücksichtigt werden solle. Diesem Anliegen trägt die im Entwurf beiliegende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung durch die Implementierung einer Inklusionsrätin/eines Inklusionsrates Rechnung.

Darüber hinaus festigt der Entwurf die bereits gelebte und bewährte Praxis, in Angelegenheiten der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Grevesmühlen die Vorschläge eines ortsansässigen Unternehmers/einer ortsansässigen Unternehmerin in die Entscheidungsfindung einzubeziehen dadurch, dass ein Wirtschaftsrat/eine Wirtschaftsrätin für die Dauer einer Wahlperiode zu berufen ist.

Die Ergänzung in § 9 bildet das auch in anderen Antragsverfahren zu Bauvorhaben übliche Procedere ab, dass der Bürgermeister über Anträge entscheidet. Für die Ausnahme- und Befreiungsanträge nach § 31 Baugesetzbuch ist zusätzlich die Anhörung des Bauausschusses durchzuführen.

Zur besseren Übersicht ist in der Anlage neben dem Entwurf der 3. Änderungssatzung auch eine Synopse zu entnehmen. Darin sind die neuen Bestandteile der Hauptsatzung gelb eingefärbt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage