22.05.2012 - 7.1 Stellungnahme als Nachbargemeinde gemäß § 2, Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Die Gemeinde Gägelow erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 2, Abs. 2 BauGB zum B-Plan 69/08 der Hansestadt Wismar "Südöstliche Altstadt". Wahrzunehmende nachbarschaftliche Belange werden nicht berührt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               10

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0