07.05.2012 - 12 Gratulationsordnung der Gemeinde Mallentin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Für eine bessere Planbarkeit der Haushaltsstelle (35101/56930000 - Repräsentationen/Rentnerbetreuung/-geburtstage) ist die Erstellung einer Gratulationsordnung erforderlich.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Mallentin schlägt vor, die Verfahrensweise bei Gratulationen festzulegen, d. h. Gratulation ab dem 70. Lebensjahr, dann alle 5 Jahre.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

-          Zum 70. und 75. Geburtstag wird an alle Einwohner der Gemeinde Mallentin eine Glückwunschkarte verschickt (durch die Verwaltung).

-          Zum 80. Geburtstag und alle weiteren 5 Jahre gratuliert der/die Bürgermeister/in bzw. ein Vertreter des jeweiligen Ortsteiles mit einem Präsent in Höhe von 10,00 €.

-          Zur Goldenen Hochzeit wird ein Präsentkorb in Höhe von 40 € und ein kleiner Blumengruß durch den/die Bürgermeister/in oder einen Stellvertreter überreicht.

-          Alle Rentner, die aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Weihnachtsfeier der Gemeinde teilnehmen können, erhalten ein Präsent in Höhe von 5 EURO (durch den/die Bürgermeister/in bzw. einem Stellvertreter des Ortsteiles).

-          Zur Geburt eines Kindes wird eine Glückwunschkarte übersandt (Verwaltung).

 

Die Gratulationsordnung gilt ab dem 01.07.2012.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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