26.03.2012 - 5 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemei...

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Beschluss:

1.Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der               sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit               vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (durch Teilaufhebung) für das Gebiet im Ortszentrum Gressow als Satzung.

 

4.Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (durch Teilaufhebung) für das Gebiet im Ortszentrum Gressow wird gebilligt.

 

5.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

Eine weiterführende Änderung des F-Planes ist nun möglich und eine Änderung des

F-Planes kann in der Bauausschusssitzung im September beraten werden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=975&TOLFDNR=11866&selfaction=print