29.09.2008 - 15 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 29.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Böhringer erläutert die Beschlussvorlage und geht auf die Notwendigkeit des
Einsatzes eines Datenschutzbeauftragten ein. Er erläutert die Aufgaben, die
durch den Datenschutzbeauftragten übernommen werden. Der Bürgermeister ergänzt
hierzu.
Die
Beschlussvorlage wird dahingehend ergänzt, dass die Stadtvertreter jährlich
eine Berichterstattung erhalten.
Beschluss:
Die
Stadtvertretung beschließt gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 13 KV M-V den Abschluss
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweckverband „Elektronische
Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ über die Übertragung der Aufgaben eines
behördlichen Datenschutzbeauftragten nach dem Landesdatenschutzgesetz auf einen
gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gemäß Anlage.
Dieser
hat die Stadtvertreter diesbezüglich jährlich zu unterrichten.