13.02.2012 - 6 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Beschlussvorlage wird von Frau Stoffregen erläutert.

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2012 und die Finanzplanjahre 2013-2015.

Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage