09.09.2008 - 9 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di., 09.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Bürgermeister macht Ausführungen zur Notwendigkeit des Einsatzes eines
Datenschutzbeauftragten. Er weist darauf hin, dass sich mehrere Gemeinden
bereits einer Gruppe für die der Datenschutzbeauftragte tätig wird,
angeschlossen haben.
Die
Erläuterungen werden durch Frau Steffen ergänzt.
Der
Hauptausschuss gibt der Stadtvertretung folgende Beschlussempfehlung:
Beschluss:
Die
Stadtvertretung beschließt gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 13 KV M-V den Abschluss
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweckverband „Elektronische
Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ über die Übertragung der Aufgaben eines
behördlichen Datenschutzbeauftragten nach dem Landesdatenschutzgesetz auf einen
gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gemäß Anlage.