09.09.2008 - 9 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Bürgermeister macht Ausführungen zur Notwendigkeit des Einsatzes eines Datenschutzbeauftragten. Er weist darauf hin, dass sich mehrere Gemeinden bereits einer Gruppe für die der Datenschutzbeauftragte tätig wird, angeschlossen haben.

Die Erläuterungen werden durch Frau Steffen ergänzt.

 

Der Hauptausschuss gibt der Stadtvertretung folgende Beschlussempfehlung:

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 13 KV M-V den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ über die Übertragung der Aufgaben eines behördlichen Datenschutzbeauftragten nach dem Landesdatenschutzgesetz auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gemäß Anlage.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                         9                     

Nein- Stimmen:                        0                     

Enthaltungen:                        0