23.01.2012 - 8 Information zu Abschlussarbeiten der L 01

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Die bei der Abnahme festgestellten Mängel sind vom Bauunternehmen noch nicht behoben worden. Die ursprüngliche Frist zur Mängelbeseitigung ist vom 14.01.2012 konnte aus Witterungsgründen nicht eingehalten werden. Das Straßenbauamt hat die Frist zur Mängelbeseitigung bis zum 30.05.2012 verlängert, so kann auch die Ansaat von Grasflächen kontrolliert werden.

Eine Überschüttung von Grenzsteinen im Zuge einer geänderten Höhenlage von Fußwegen und Strassen ist kein Mangel, wenn die Grenzsteine in ihrer Lage nicht verändert werden.

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