29.10.2012 - 11 Städtebaulicher Vertrag über die Umsetzung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prahler gibt eine kurze Erläuterung zur Beschlussvorlage.

 

Herr Bendiks erkundigt sich nach der Geruchsbelästigung.

 

Herr Prahler teilt mit, dass neben dem Schallschutzgutachten auch ein Gutachten zur Geruchsbelästigung erstellt wurde. Die gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten.

 

Herr Baetke fragt nach, wer die Kosten für die elektrische Verkabelung trägt.

 

Herr Prahler informiert, dass die Arbeiten in Eigenleistung des Landwirtschaftsbetriebes erfolgen.

 

 

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Beschluss:

1.       Aufgrund des § 11 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Städtebaulichen Vertrag über die Umsetzung von Schallschutzmnahmen für die Bebauungspläne der Stadt Grevesmühlen Nr. 30 „Wohngebiet Klützer Straß und Nr. 34 „Wohngebiet Mühlenblick“ östlich des Rosenweges laut Anlage.

 

2.       Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt mit den Vertragsparteien, Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH und Landwirtschaftsbetrieb Grevesmühlen e.G., den Städtebaulichen Vertrag laut Anlage abzuschließen.

  

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               22

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage