29.10.2012 - 11 Städtebaulicher Vertrag über die Umsetzung von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 29.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Prahler gibt eine kurze Erläuterung zur Beschlussvorlage.
Herr Bendiks erkundigt sich nach der Geruchsbelästigung.
Herr Prahler teilt mit, dass neben dem Schallschutzgutachten auch ein Gutachten zur Geruchsbelästigung erstellt wurde. Die gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten.
Herr Baetke fragt nach, wer die Kosten für die elektrische Verkabelung trägt.
Herr Prahler informiert, dass die Arbeiten in Eigenleistung des Landwirtschaftsbetriebes erfolgen.
Beschluss:
1. Aufgrund des § 11 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Städtebaulichen Vertrag über die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen für die Bebauungspläne der Stadt Grevesmühlen Nr. 30 Wohngebiet Klützer Straße und Nr. 34 Wohngebiet Mühlenblick östlich des Rosenweges laut Anlage.
2. Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt mit den Vertragsparteien, Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH und Landwirtschaftsbetrieb Grevesmühlen e.G., den Städtebaulichen Vertrag laut Anlage abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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