16.08.2012 - 6 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 16.08.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden zusammen behandelt.
Herr Mahnel stellt den Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vor. Danach werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Folgende ausstehende Punkte müssen jedoch bis Satzungsbeschluss abschließend geklärt werden:
- Nachweis der ordnungsgemäßen Regenwasserableitung
- Klarstellung der Altlastenfreiheit
- eigentumsrechtliche Regelung der Zufahrt
- abschließende Regelung der Löschwasserproblematik
Herr Mahnel empfiehlt die Beschlussfassung mit folgender Änderung:
Die im Entwurf dargestellte Wendeanlage für die Feuerwehr einschließlich Zufahrt wird bis in den südlichen Waldschutzabstandes verlagert, um die Flächenausnutzung gemäß Vorentwurf beizubehalten.
Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses:
- Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es ergeben sich Stellungnahmen und Anregungen, die
- zu berücksichtigen sind,
- teilweise zu berücksichtigen sind,
- nicht zu berücksichtigen sind.
Die tabellarische Zusammenstellung der Abwägungsergebnisse ist Bestandteil des Beschlusses
- Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der B 105 auf dem ehemaligen Ex-Rohr-Gelände begrenzt
- im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen/Weihnachtsbaumschonung,
- im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Süden durch die Stadtgrenze nach Börzow und Wald,
- im Westen durch die Stadtgrenze nach Börzow und landwirtschaftlich genutzte Flächen
und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung mit folgender Änderung gebilligt:
Die im Entwurf dargestellte Wendeanlage wird in Richtung Süden in den Waldschutzabstand verlagert.
- Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Anlagen zur Vorlage
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