18.06.2012 - 15 Bezuschussung der kommunalen Kindertageseinrich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 18.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die finanzielle Beteiligung der Stadt Grevesmühlen an den Kosten der Kindertagesförderung für Kinder von 0-3 Jahren aus Grevesmühlen für die Kindertagesstätte "Am Lustgarten" erfolgt ab 01.08.2012 gemäß § 20 des Kindertagesförderungsgesetzes - KiföG M-V in Höhe von 69,77 %, höchstens jedoch einer Elterngebühr von 260,00 für einen Ganztagsplatz im Krippenbereich und 172,95 Elterngebühr für einen Teilzeitplatz im Krippenbereich; der verbleibenden Platzkosten, die nicht durch das Land bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt werden.
Ab dem 01.03.2013 erfolgt die finanzielle Beteiligung der Stadt Grevesmühlen an den Kosten der Kindertagesförderung für Kinder von 0-3 Jahren aus Grevesmühlen für die Kindertagesstätte "Am Lustgarten" gemäß § 20 des Kindertagesförderungsgesetzes - KiföG M-V in Höhe von 65 % der verbleibenden Platzkosten, die nicht durch das Land bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt werden.
Vor der nächsten Entgeltverhandlung wird der Bürgermeister beauftragt, die finanzielle Beteiligung der Stadt Grevesmühlen an den Kosten der Kita "Am Lustgarten" für Kinder von 0-3 Jahren der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Für die Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt wird der kommunale Anteil auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß von 50 % der verbleibenden Platzkosten, die nicht durch das Land bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt werden festgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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46 kB
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64,5 kB
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