21.05.2012 - 9 Besichtigung im B-Plan Nr. 12 "Wohngebiet Bahnh...

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Die Ausschussmitglieder sahen im gesamten Wohngebiet nur einen Verstoß zu den Festsetzungen im B-Plan Nr. 12 und zwar Haus Nr. 19

Die Verwaltung wird aufgefordert die betroffene Familie nochmals darauf hinzuweisen, das Festsetzungen im B-Plan bindend sind.

Weiter wurden die Festsetzungen im Teil B-Text wegen Ungenauigkeit bemängelt.

  1. Hecken aus Laubgehölzen müsste konkret heißen , Hecken aus heimischen Laubgehölzen
  2. Möchte man Drahtzäune im Wohngebiet verhindern, darf nicht nur stehen Maschendrahtzäune.