16.04.2012 - 10 Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tommy Möller wird als stellvertretender Stadtwehrführer ernannt und vereidigt.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Mai 2002 der Wahl des Herrn Tommy Möller  zum stellvertretenden Stadtwehrführers zu.

 

Herr Tommy Möller wird nach § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes M-V für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               20

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0