27.05.2008 - 8 Anordnung und Einleitung eines Umlegungsverfahr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Den Hauptausschussmitgliedern wurde die Möglichkeit eingeräumt, falls nähere Erläuterungen zu dieser Beschlussvorlage gewünscht werden, einen Vertreter zur Stadtvertretersitzung einzuladen. Die gestellten Anfragen wie z. B. wo sich die Geschäftstelle befindet sowie zur Darstellung der Flächen konnten während der Diskussion beantwortet werden.

Eine nochmalige Erläuterung in der Stadtvertretersitzung wurde daher nicht für notwendig gehalten.

 

Beschluss:

Der Hauptausschuss gibt der Stadtvertretung folgende Beschlussempfehlung:

 

Für die Realisierung des Bebauungsplangebietes Stadt Grevesmühlen Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ werden folgende Beschlüsse gefasst:

1.      „Für den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ wird hiermit die Umlegung U1 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ gemäß § 46 (1) BauGB angeordnet und gemäß anliegen­den Beschluss nach  § 47 BauGB eingeleitet.“

2.      Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister beauftragt.

3.      Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umle­gungsverfahren U 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ zu treffenden Entscheidungen werden dem Öffentlich bestellten Vermes­sungsingenieur Lo­thar Bauer, (Anschrift : Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) über­tragen.“

4.      Im Umlegungsverfahren U2 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ erfolgt die Errech­nung der den beteilig­ten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zu­ste­henden An­teile (Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 57 BauGB.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                         9                     

Nein- Stimmen:                        0

Enthaltungen:                        0

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