14.12.2011 - 9 Abberufung des weiteren Mitglieds der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 14.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- abgelehnt
Sachverhalt:
Am 05.09.2011 trat die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Kraft. Darin enthalten ist eine Änderung des § 132 Abs. 2 KV M-V, welche für eine Reduzierung der Größe der Amtsausschüsse sorgt, indem weitere Mitglieder, die von den Gemeinden neben dem Bürgermeister in den Amtsausschuss zu entsenden sind, künftig erst Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern zustehen.
Diese Verkleinerung tritt gemäß § 176 Abs. 4 KV M-V zum 01.01.2012 in Kraft, welcher gleichzeitig die Gemeindevertretungen zur Abberufung der weiteren Mitglieder verpflichtet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beruft Frau Ute Wieggrebe als weiteres Mitglied der Gemeinde Warnow im Amtsausschuss mit Wirkung vom 01. Januar 2012 ab.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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134,3 kB
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