21.04.2008 - 7 Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 21.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Lenschow erläutert die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts in der
Verwaltungsgemeinschaft anhand einer Diaprojektvorstellung. Sie gibt Auskunft
zu den Grundsätzen und geht auf den Projektablaufplan ein. Frau Maaßen ergänzt
und erläutert den Produktplan.
Anfragen
zum Ordnungsprinzip bei der Inventurerfassung , zur Ermittlung der
Bodenrichtwerte,
zum
Begriff Unland sowie zur Notwendigkeit der Ergänzung des Vorlagendeckblattes
Wertgrenze 50.000 € werden durch Frau Lenschow und Frau Maaßen beantwortet.
Beschluss:
Die
Stadtvertretung Grevesmühlen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Stand
der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts in der
Verwaltungsgemeinschaft zur Kenntnis.
Die
Stadtvertretung beschließt die vorzeitige Umstellung des Rechnungswesens in der
Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen und somit der Stadt Grevesmühlen auf das
doppische System zum 01.01.2009.
Die
Umstellung soll wie folgt vorgenommen werden: Ab 01.01.2009 wird die
Finanzbuchhaltung für alle Haushalte der Verwaltungsgemeinschaft vom kameralen
auf das doppische System umgestellt. Die Verwaltung wird hierzu jeder
Gemeinde/der Stadt/dem Amt vor Beginn des Haushaltsjahres 2009 einen
Produktplan zur Beschlussfassung vorlegen, der die Grundlage für die Buchung
auf Produktsachkonten bildet.
Die
Umstellung der Haushalte der einzelnen Gemeinden/des Amtes erfolgt bis zum Jahr
2012 schrittweise. Zum Jahr 2009 werden für die Pilotgemeinde Börzow und die
Stadt Grevesmühlen die doppischen Haushaltspläne einschließlich der
Eröffnungsbilanzen erstellt. Für die übrigen Haushalte soll die Buchhaltung
zwar doppisch erfolgen, die Buchungen werden aber noch in kameraler Form
(Haushaltsplanung und Jahresrechnung) zur Beschlussfassung vorgelegt, bis das
gesamte Vermögen der jeweiligen Gemeinde/des Amtes erfasst und bewertet wurde
und somit die jeweilige Eröffnungsbilanz aufgestellt werden kann.
Die
Stadtvertretung nimmt den anliegenden Produktplan für die Stadt Grevesmühlen
zur Kenntnis und beschließt für die Einzeldarstellung von Investitionen im
Finanzhaushalt eine Wertgrenze von 50.000 Euro gemäß Empfehlung der
Lenkungsgruppe.