12.09.2011 - 6 Besichtigung einer Eiche im Gebhardweg

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Herr Neumann schlägt vor, die besagte Eiche unter Schutz zu stellen, hierzu antwortete Herr Uhle, dass die Eiche bereits unter Schutz steht und sie keinen extra Unterschutzstellungsstatus benötigt. Es soll aber trotzdem beim Landkreis, Frau Basse, nachgefragt werden, ob eine dicht bei der Eiche stehende Pappel gefällt werden kann.

 

Anmerkung d.S.d.A.:

Da es sich bei diesem Grundstück um ein Privatgrundstück handelt, müssten deren Eigentümer einen Baumfällantrag beim Ordnungsamt stellen. Dieses entscheidet dann , ob die Fällung erfolgen darf, nicht der Landkreis. Die Eigentümer wohnen in Stralsund und haben sich bisher kaum um ihr Grundstück im Gebhardweg gekümmert.

 

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