08.11.2011 - 8.1 Aufwand zum Gastschulbeitrag an andere Schulträ...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Die Vorlage zum Gastschulbetrag gemäß Schullastenausgleich an andere Schulträger wird an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung und Klärung zurückverwiesen.

 

Seitens der Verwaltung ist zu klären, ob aufgrund der sonderpädagogischen Förderung, die für dieses Kind empfohlen wurde, die Zuständigkeit beim Landkreis NWM liegt und die Gemeinde somit nicht zur Zahlung verpflichtet ist.

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