05.05.2011 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auch hierzu gibt Herr Szepanzik vom Planungsbüro Mahlen ausführliche Erläuterungen anhand von Zeichnungen.

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Mallentin hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 4 durchgeführt. Im Parallelverfahren wurde die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin für den Bereich Schmachthagen aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wurde mittlerweile genehmigt. Im Zusammenhang mit der Planung und Vorbereitung des Bebauungsgebietes in Schmachthagen ergaben sich Änderungen und Wünsche des Zweckverbandes, die vorher so nicht absehbar waren. Es fanden Abstimmungen derart statt, dass der in der Straße vorhandene Kanal auch zur Einleitung des Überlaufs von Oberflächenwasser von den Grundstücken genutzt werden kann. Dies bedeutet, dass kein vollständig zusätzlich neuer Kanal für die Ableitung des Oberflächenwassers hergestellt werden muss. Über Rückhaltungen auf Privatgrundstücken und über Rückhaltungen auf einer zentralen Grünfläche sollen die Voraussetzungen zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers geschaffen werden. Es werden Retentionsmöglichkeiten geschaffen. Diese Retentionsmöglichkeiten sind durch Baulasten und Grunddienstbarkeiten abzusichern, so dass das Oberflächenwasser immer gedrosselt abgeleitet werden kann.

Innerhalb des Bebauungsplangebietes werden auf den Grundstücken, die neu zu bebauen sind, die Voraussetzungen entsprechend geschaffen. Für außerhalb liegende Grundstücke sind die Eigentümer selbst verantwortlich, wobei die Zuleitung hergestellt werden soll.

Unter diesem Gesichtspunkt wird ein einfacher satzungsändernder Beschluss gefasst. Auf ein erneutes Beteiligungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird verzichtet, weil maßgeblich der Vorhabenträger berührt und betroffen ist und dieser Lösung entsprechend zugestimmt hat.

Der Zweckverband wird über diese Planungsabsicht unterrichtet.

Zur Illustration ist ein Auszug aus den technischen Unterlagen beigefügt.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin fasst einen satzungsändernden Beschluss. Die Planung wird für den Bebauungsplan den tatsächlichen Anforderungen und Erfordernissen angepasst. Die Grünfläche wird gleichzeitig als Fläche für die Rückhaltung und Ableitung anfallenden Oberflächenwassers genutzt. Der ZVG ist für die Pflege und Unterhaltung der Grünfläche als Entwässerungsanlage verantwortlich, zumindest für den betroffenen Bereich.
  2. Die Gemeinde Mallentin verzichtet auf eine nochmalige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Die Planung ist mit dem ZVG abgestimmt. Der Wasser- und Bodenverband hat der Einleitung zugestimmt.
  3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin fasst den Satzungsbeschluss und billigt die Begründung inklusive Umweltbericht.
  4. Der Bebauungsplan ist dann ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=763&TOLFDNR=8690&selfaction=print