14.04.2011 - 3 Besichtigung Wohngebiet "West II...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 14.04.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Dringlichkeitssitzung
Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat als untere Bauaufsichtsbehörde eine Vielzahl von ordnungsbehördlichen Verfahren eingeleitet. Gegenständlich sind dabei Abweichungen vom Bebauungsplan Nr. 19 "Entwicklungsgebiet Grevesmühlen - West II" der Stadt Grevesmühlen. Bei den Abweichungen handelt es sich um Überschreitungen der Baugrenzen durch Carports und Garagen. Diesbezüglich wurden von einigen Grundstückseigentümern Abweichungsanträge gestellt. Im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB findet eine Vorortbesichtigung durch die Mitglieder des Bauausschusses statt.
Auf Nachfrage von Frau Münter erläutert Frau Matschke, dass die Aufhebung eines Bebauungsplans theoretisch möglich ist. Herr Schulz gibt zu bedenken, dass mit der neuen Landesbauordnung M-V im Rahmen der Genehmigungsfreistellung die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Festsetzung eines B-Plans auf den Bürger delegiert wurde. Es müsste nunmehr die Entscheidung getroffen werden, welche Abweichungen städtebaulich vertretbar sind.
Nach eingehender Beratung und Diskussion über die einzelnen Abweichungsanträge beendet der Bauausschussvorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt im nichtöffentlichen Teil.