13.04.2011 - 7 Überarbeitung der Satzung sowie der Gebührensat...

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Wortprotokoll

Es wird darum gebeten die Satzung der Gemeinde Gägelow für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken (Hallensatzung) vom 14.04.2010 wie folgt zu ändern:

 

·         es soll der Paragraph Haftung aufgenommen werden

 

(1)               Der Benutzer haftet für Schäden, die von Teilnehmern während der Veranstaltung an dem Gebäude oder der Ausrüstung verursacht worden sind.

(2)               Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der Räume und durch Teilnahme an den Veranstaltungen entstehen.

(3)               Die Benutzer haben die Gemeinde von Schadenersatzansprüchen freizuhalten, die aus Anlass der Benutzung der Räume sowie Parkflächen von Benutzern oder Dritten erhoben werden.

(4)               Werden in der Sporthalle Gefahrenquellen erkannt, ist die Benutzung der Räume gegebenenfalls vom Veranstalter zu untersagen. Dem Bürgermeister bzw. dem Hallenwart ist umgehend Mitteilung zu geben.

(5)               Die Gemeinde Gägelow verlangt für die Benutzung der Mehrzweckräume für Veranstaltungen, die nicht privater Natur sind, vom Benutzer den Nachweis einer Veranstaltungs- haftpflichtversicherung, welche die oben genannten Risiken ohne Selbstbeteiligung des Veranstalters abdeckt. Der Abschluss der Versicherung ist spätestens am dritten nicht allgemein arbeitsfreien Werktag vor der Veranstaltung durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen.

(6)               Sollten die Räumlichkeiten nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen werden, ist der Hallenwart in Absprache mit dem Bürgermeister berechtigt, eine Firma zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes zu beauftragen. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Nutzer.

 

·         Paragraph 2 "Benutzungserlaubnis" soll wie folgt ergänzt werden:

                           

§         Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung der Turnhalle.

 

·         Paragraph 3 (1) "Benutzungszeiten" soll wie folgt ergänzt werden:

 

§         Die Sporthalle kann.... Eine Nutzung der Halle... findet grundsätzlich nicht statt... Über Ausnahmen zu den Benutzungszeiten entscheidet die Gemeindevertretung.

 

 

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Jahresnutzungsplan (§2 Abs. 2) dem Sozialausschuss der Gemeinde zur Abstimmung vorgelegt wird.

 

Die geänderte Satzung soll den Gemeindevertretern zur nächsten Gemeindevertretersitzung am 31. Mai 2011 vorgelegt werden.

 

 

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Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=750&TOLFDNR=8506&selfaction=print