14.11.2011 - 5 Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert die Vorlage, insbesondere die Problematik bei der Anpassung der Personalkostenberechnung in Bezug auf die doppische  Haushaltsführung.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des in § 5 Absatz 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land vom 19.11.2003 festgelegten Umlagesatzes für die Personalkosten auf 41,2 % ab dem Umlagejahr 2010.

 

Die Stadtvertretung beschließt die Änderung der Anlage zu § 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land vom 19.11.2003 (in die Umlage einfließende Haushaltsstellen bzw. Produktsachkonten).

 

Die Stadtvertretung nimmt die anliegende Abrechnung der Verwaltungsumlage für das Jahr 2010 nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage